Wie wohnlich ist der Hafen?

StadtPlanung: Seit Jahren wird über Wohnungsbau im Hafen diskutiert. Jetzt steht der Stadtrat vor der endgültigen Weichenstellung. Die Hafenwirtschaft ist über ein Angebot der Stadtspitze überrascht.

Düsseldorf. Es ist ein Traum, so zu leben. Füße hoch auf dem Balkon, Blick über das Wasser Richtung Altstadt. Diesen Traum vom Wohnen im Hafen will Planungsdezernent Gregor Bonin jetzt wahr machen. "Wir müssen uns fragen, was wir zu einer bestimmten Zeit an der bestimmten Stelle für Düsseldorf wollen." Diese Richtungsentscheidung muss der Stadtrat treffen - heute geht es im Planungsausschuss um die Offenlegung der neuen Bebauungspläne für den Hafen. Bonin hofft auf grünes Licht für die "wachsende Stadt" und damit für 200Wohnungen an der Spedition- und 500 an der Kesselstraße. Zeitplan: Im Herbst Grundsteinlegung für die Wohntürme "Königskinder", 2009 die ersten Projekte an der Kesselstraße.

Bereits 2003 erhielten die Stadtplaner den Auftrag, das Wohnen zu ermöglichen. Seitdem wurde das Thema gewälzt, Gutachten zu Lärm etc. in Auftrag gegeben. Vorgeschichte: Seit Ende der sechziger Jahre gilt der komplette Hafen rechtlich als Sondergebiet, weitere Bestimmungen wurden nicht festgelegt. "Wir müssen also ohnehin handeln", sagt Bonin und nennt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2003, als ein Hafenbetrieb gegen die Umnutzung der Plange Mühle klagte und verlor. "Die Richter haben deutlich gemacht, dass auch die produzierenden Betriebe auf andere Nutzer Rücksicht nehmen müssen."

Die neue Formel lautet nun so: Die Stadt will "im Windschatten von Kraftwerk und Containerterminal" (Industrie) im Mischgebiet das Wohnen erlauben. Die Staffelung geschieht durch die Unterteilung des Hafens in vier Gebiete (siehe Grafik). Die Weizenmühlenstraße fungiert zwischen den Nutzungen als Puffer.

Kniffelig wird es dort für die Mühlen. Sie sitzen auf Erbbaurechtsverträgen, die zwischen 2027 und 2037 auslaufen. Sie sind laut Lärmgutachten schon heute nachts zu laut für Hamm und Oberkassel.

Die Mühlen sollen als "privilegierte Nutzer" im Gewerbegebiet weitermachen dürfen. Fünf Jahre vor Ablauf der Verträge müssen sie erklären, ob sie bleiben möchten - dann geht es um neue Auflagen. Bonin spricht von einer "sauberen Geschäftsgrundlage". Ernst Lamers von den Fortin-Mühlen, der Vorsitzende des Hafenvereins, ist positiv erstaunt. "Davon war bislang nie die Rede." Er kritisiert jedoch, dass das Lärmgutachten nicht auf dem Tisch liegt. "Wie können unsere Politiker dann überhaupt abstimmen?" Und: "Was kommen da später für Kosten auf uns zu?"

Das Geld verursacht aber nur einen Konflikt. Die Stadt nimmt mögliche Klagen gegen die Mühlen wegen Staub oder Lärm in Kauf. Sie selbst wagt mit den Wohnungen eine Gratwanderung: Die Mühlen erzeugen nachts im "allgemeinen Wohngebiet" Hamm einen Lärmpegel von 47 dba - erlaubt sind nur 40. Aber selbst im Mischgebiet mit den Wohnungen rund um die Kesselstraße würden die Wohnungen mit zwei dba zu viel beschallt, denn dort sind nachts nur 45 dba erlaubt. Planungsamtsleiter Richard Erben hält dies für eine tolerable Überschreitung.

Die SPD kündigt ihre Ablehnung an, die Grünen fordern in ihren Änderungsanträgen den Schutz der Hafenwirtschaft.

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