Mobilität Wie die Verleiher den Betrieb von E-Scootern besser regeln wollen

Düsseldorf · Hinweise in der App sollen Nutzer schulen, in Parkverbotszonen soll die Miete nicht beendet werden können – das funktioniert längst nicht wie es soll.

 Die Anbieter platzieren ihre Roller zum Teil auch in Fußgängerzonen, wie hier am Stadtbrückchen/Grabenstraße, wo Fahren und Parken untersagt ist.

Die Anbieter platzieren ihre Roller zum Teil auch in Fußgängerzonen, wie hier am Stadtbrückchen/Grabenstraße, wo Fahren und Parken untersagt ist.

Foto: ale

Einer unserer Leser hat sich neulich die Mühe gemacht, rund um die Königsallee alle E-Scooter zu zählen. Er kam auf die Zahl 136. „Kein Kommentar. Die Zahl spricht für sich“, fügte er seiner E-Mail lediglich hinzu. Tatsächlich finden sich in der City alle paar Meter diese neuen Gefährte zum Leihen. Und zu den bislang 2000 bis 3000 E-Tretrollern dieser Art insgesamt in Düsseldorf sollen noch weitere von zwei zusätzlichen Anbietern kommen, wie die Stadt ankündigte. Um einem Wildwuchs vorzubeugen, hat sie eine härtere Gangart mit einer neuen Sondernutzungssatzung angekündigt, die Anbieter reagieren nun auf Anfrage unserer Redaktion.

Sehr ausweichend antworten sie allerdings auf den Kernpunkt der neuen Satzung, die eine von den Verleihern zu zahlende Gebühr von 20 Euro pro Roller im Jahr vorsieht. Laut Claus Unterkircher, General Manager von Voi, würde das weitere Vorgehen mit der Stadt besprochen. Tier-Sprecher David Krebs verweist darauf, dass noch eine Bestätigung der Stadt abgewartet werden müsse, also die Entscheidung der Politik, die im November fallen soll. Immerhin legt sich Unterkicher fest: „Eine Klage ziehen wir nicht in Erwägung.“ Hintergrund: Es ist juristisch umstritten, ob der Verleih von Scootern eine Sondernutzung des Straßenraums darstellt, wie etwa eine Gastronomie-Terrasse.

Was die Stadt vor allem zu regeln versucht und was den meisten Kritikern des E-Scooter-Verleihs übel aufstößt, ist das nicht ordnungsgemäße Abstellen und Nutzen der Roller. Hier sollen die Anbieter in die Pflicht genommen werden. Ein wichtiger Punkt: Das Parken der Roller soll in Gebieten, die nicht befahren werden dürfen – etwa in Fußgängerzonen und Parks – nicht möglich sein. Hier hat Voi anderen Anbietern etwas voraus, denn tatsächlich lässt sich im Test unserer Redaktion die Miete in Verbotszonen wie der Fußgängerzone Altstadt nicht beenden. Bei Tier werden solche Zonen zwar in der App ausgewiesen, in der Altstadt ließ sich die Miete dennoch wiederholt beenden. Unfreiwillig komisch wirkt der kurze Hinweis des Anbieters als Bestätigung: „Nicht vergessen: Hast du richtig geparkt? Na klar, hast du das. Dankeschön!“ Den Tier-Sprecher wundert das, eigentlich solle die Miete in diesen Gebieten nicht zu beenden sein.

Bei Lime stellt sich das gleiche Problem heraus. Hier kommt hinzu, dass im Vergleich mit den Mitbewerbern mit Abstand die meisten eigentlich für die Nutzung untersagten Gebiete nicht als Verbotszone ausgewiesen sind, etwa die komplette Altstadt. Auch bei Voi und Tier fehlen etwa die Fußgängerzonen Schadowstraße oder Stadtbrückchen, wo die Verleiher ihre Scooter sogar hübsch in Reihe am Straßenrand aufstellen. Unterkircher von Voi sagt dazu: „Wir befinden uns im Dialog mit der Stadt und besprechen mögliche Anpassungen der Karte.“ Ähnlich äußert sich Krebs: „Sollten sich im laufenden Betrieb Ergänzungen von Parkverbotszonen oder Zonen mit Sonderregelungen als notwendig erweisen, kann dies jederzeit umgesetzt werden.“ Da fragt man sich allerdings, warum das dann nicht geschieht.

Das vernünftige Abstellen in erlaubten Zonen ist ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Satzung. Voi versucht hier das Bewusstsein beim Nutzer zu schärfen, indem Fotos vom abgestellten Roller geschickt werden sollen. In unserem Test hatte ein Foto von einem mitten auf dem Gehweg geparkten Roller allerdings keine Konsequenzen für den Nutzer. Unterkircher wendet ein: „Wir können so gegebenenfalls schnell handeln und E-Scooter umparken.“ Auf das Verhalten von Nutzern versucht das Unternehmen mit einer „digitalen Fahrschule“ einzuwirken. Hier können Kunden (zum Teil sehr einfache) Fragen wie bei einer theoretischen Führerscheinprüfung beantworten und bekommen bei einem guten Ergebnis Guthaben für Freifahrten angerechnet.

Bei Tier gibt es so etwas noch nicht, hier will man nachbessern. Sprecher Krebs: „Um hier eine Verbesserung zu erreichen, möchten wir uns die Möglichkeit der In-App-Kommunikation verstärkt zunutze machen, um für Schulungszwecke von Nutzern gezielte Botschaften zu platzieren.“ Immerhin werden bei der Neuregistrierung Erklärbilder zur korrekten Nutzung gezeigt.

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