Hilfe Wie die Stadt Obdachlose in Wohnungen vermitteln will

Düsseldorf · Die Stadt und die Wohnungswirtschaft wollen kooperieren, um obdachlosen Menschen in Düsseldorf zu helfen. Eine Maßnahme: Barkautionen sollen gestellt werden.

 Ein Obdachloser ruht auf einer Bank auf der Rheinpromenade.

Ein Obdachloser ruht auf einer Bank auf der Rheinpromenade.

Foto: dpa/Martin Gerten

Die Versorgung von Wohnungslosen mit Wohnraum in Düsseldorf muss nach Ansicht der Stadt verbessert werden. Dazu wurde am Mittwoch eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Wohnungswirtschaft durch Oberbürgermeister Thomas Geisel und den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen, Thomas Hummelsbeck, in Anwesenheit von Wohnungsdezernent Christian Zaum im Rathaus unterzeichnet.

Ziel ist es, Wohnungslose, die grundsätzlich in der Lage sind, einen eigenständigen Haushalt zu führen, in Wohnungen zu vermitteln. Im Bedarfsfall sollen die Betroffenen durch die Stadt Düsseldorf und die Träger des Betreuten Wohnens begleitet werden.

Die Kooperationspartner – Wohnungswirtschaft und Landeshauptstadt Düsseldorf – wollen mit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Beitrag zur Wohnraumversorgung von Personen und Haushalten leisten, die wohnungslos geworden oder von Wohnungslosigkeit unabwendbar bedroht sind. „Dies ist für die Landeshauptstadt Düsseldorf ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Menschenrechts auf eine Wohnung“, erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Ein neues Belegunsmanagement soll kommen

Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Wohnungen angeboten, vermittelt und dauerhaft gesichert werden. Kernpunkte der Vereinbarung bilden die Bereitstellung von Barkautionen durch die Stadt, die Fixierung von Schadensregulierungen und ein neues Belegungsmanagement in der öffentlichen Wohnungswirtschaft nach der Erstbelegung von geförderten Mietwohnungen. Die Wohnungswirtschaft sichert zu, dass bei einem verlässlichen Verfahren zur Kautionszusicherung, der nachgehenden Hilfe durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle und der Einrichtung fester Ansprechpartner für die Wohnungswirtschaft auch Wohnungsnotfälle bei der Wohnraumversorgung berücksichtigt werden.

Nach wie vor sind wohnungslose Haushalte zu lange in städtischen Unterkünften und warten auf bedarfsgerechten Wohnraum. Zum Personenkreis gehören Personen, die sich nicht ohne Hilfe am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können oder für die sämtliche Hilfeangebote zum Erhalt des bestehenden Mietvertragsverhältnisses erfolglos ausgeschöpft worden sind. Außerdem zählen dazu Personen, deren Aufenthalt in ambulanten, stationären und sonstigen betreuenden Einrichtungen sowie aus der Haft beendet werden kann und denen eine Entlassung in die Wohnungslosigkeit unmittelbar bevorsteht, sowie Menschen, die durch die Landeshauptstadt Düsseldorf nach dem Ordnungsbehördengesetz in Notunterkünfte eingewiesen wurden, beziehungsweise einen Unterbringungsanspruch haben und länger als ein Jahr in Düsseldorf leben.

Folgende Vorgehensweise wurde vereinbart: „Das Wohnungsangebot richtet sich nur an Personen und Haushalte, die zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens- und Haushaltsführung in einem Wohnhaus fähig sind und für die eine positive sozialpädagogische Prognose erstellt und aktenkundig gemacht wurde. Im Bedarfsfall sollen sie eine entsprechende, begleitende persönliche Hilfe durch die Stadt Düsseldorf sowie durch die Träger des Betreuten Wohnens erhalten“, erklärte Beigeordneter Christian Zaum.

Die Wohnraumvermittlung im Amt für Wohnungswesen vermittelt diese Haushalte an die Wohnungswirtschaft. Sowohl die städtische Wohnungsnotfallhilfe als auch die freien Träger der Wohnungslosenhilfe stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit alle erforderlichen Informationen im Zuge der Anmietung und auch die nachgehende Hilfe im Einzelfall sicher. Die Wohnungswirtschaft gibt nach Erhalt der Informationen über die Wohnungsnotfälle eine Rückmeldung an das Amt für Wohnungswesen, dass die Wohnung an den benannten Haushalt zum Gebrauch überlassen wurde.

(red)
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