Widersprüche um Bau der Wehrhahn-Bombe

Ehemalige Bundeswehr-Kameraden sagen im Prozess um den Anschlag aus.

Widersprüche um Bau der Wehrhahn-Bombe
Foto: dpa

Erste Belastungsprobe für die Anklage im Prozess um den Wehrhahn-Anschlag. Dass es für die Zeugen schwer ist, sich nach 18 Jahren an alles zu erinnern, war zur erwarten. Gestern aber widerrief Andreas G. (52), einer der Bundeswehr-Vorgesetzten des Angeklagten, seine belastende Aussage. Anders als in früheren Aussagen beteuerte er, dass Ralf S. (51) nie mit Handgranaten oder Sprengstoff bei der Bundeswehr zu tun hatte.

Das bestätigte auch der Ex- Kompaniechef von Ralf S. Laut Theorie der Staatsanwaltschaft soll sich der Gefreite S. damals bei Unteroffiziers-Lehrgängen abgeschaut haben, wie man Handgranaten bastelt. Solche, wie sie auch an der S-Bahnhaltestelle explodierten. Oberstleutnant Thomas E. (58) als Sachverständiger bestätigte, dass es sich bei der Übungshandgranate der Bundeswehr um einen präparierten Styropor-Ball gehandelt hat. Wenn man an einer Schnur zog und sie wegwarf, machte es „Peng“.

In einem waren sich die Zeugen einig. „Ralf S. war völlig durchgedreht“, so Andreas G. Privat lief Ralf S. mit Springerstiefeln und Kampfhosen herum. Und vor einer Übung im Gelände saß er mit schwarzer Tarnfarbe im Gesicht vor dem Fernseher und schaute den Kriegsfilm „Full Metal Jacket“. Andreas G.: „Er war eine verkorkste Existenz. Ein kaputter Typ, der sich auf der Unterlippe das Wort Rebell tätowieren ließ. Die Bundeswehr war seine Ersatzfamilie.“ Und weil er so war, endete die Bundeswehrkarriere für Ralf S. nach vier Jahren mit dem Rang Obergefreiter. Kurz nach dem Anschlag erzählte er am Telefon, dass er mit Sprengstoffen umgehen könne. BK

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