Welpe krank: Frauchen wurde bissig

Züchterin im Internet beschimpft. Tierärztin fordert 4000 Euro.

Düsseldorf. Wenn es um den Hund geht, dann wird es auch im Gerichtssaal äußerst emotional. So bei einer Düsseldorferin, die einen russischen Schäferhund gekauft hat, der angeblich nicht gesund ist. Über Facebook ließ Birgit B. (Name geändert) ihrem Zorn gegen die Züchterin freien Lauf. Die wiederum will das auf keinen Fall auf sich sitzen lassen und im Gegenzug 4000 Euro vor dem Zivilgericht einklagen.

1000 bis 1500 Euro kosten die Welpen eines Owtscharkas, in den sich Birgit B. sofort verliebt hatte. Doch schon kurz nachdem der Vierbeiner in seinem neuen Zuhause angekommen war, stellte sich heraus, dass der Hund Würmer hatte. Noch schlimmer: Der Tierarzt diagnostizierte bei dem Kleinen die Hüftkrankheit HD (Hüftdysplasie), die nur sehr schwer zu behandeln ist.

Das Frauchen fühlte sich über den Tisch gezogen und legte in einem Internet-Forum mächtig los. Sie warf der Züchterin, die auch Tierärztin ist, vor, keinen richtigen Uni-Abschluss zu haben. Außerdem würde mit kranken Hunden gezüchtet und: „Sie misshandeln ihre Tiere.“ Angeblich tragen die russischen Schäferhunde elektronische Halsbänder, die ihnen Verbrennungen zufügen. „Ich werde sie weltweit an den Pranger stellen“, soll die Düsseldorferin gedroht haben.

Das wiederum rief die Züchterin auf den Plan, die einen Rechtsanwalt einschaltete, weil sie um ihren guten Ruf fürchtet. Das Diplom als Tierärztin habe sie ordentlich in Russland erworben: „Ich praktiziere hier nur nicht.“ Sie will Birgit B. verbieten lassen, die Vorwürfe noch einmal zu wiederholen.

In der Verhandlung kamen dann sogar noch weitere Anschuldigungen auf den Richtertisch. So würden die Welpen sechs Wochen lang ohne Tageslicht in einer Kellerkammer gehalten. Zudem gebe es Zeugen, die gesehen hätten, dass die Tiere mit schimmeligem Zitronenkuchen gefüttert wurden. „Ich habe mich auch nur an einer Diskussion von Freunden beteiligt“, so Birgit B.

Die Zivilkammer des Landgerichtes wollte noch keine Entscheidung treffen und regte einen Vergleich an. Sollte der nicht zustande kommen, wird es am 10. April ein Urteil geben.

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