Kriminalität Rechenfehler bei Einreise: Mann muss drei Jahre in Haft

Düsseldorf · Ein Mann wurde wegen Drogenhandels verurteilt und in die Türkei abgeschoben. Weil dem 59-Jährigen bei der Einreise am Flughafen Düsseldorf ein simpler Rechenfehler unterlief, muss er sehr lange ins Gefängnis.

Der Flughafen Düsseldorf. Archivfoto

Der Flughafen Düsseldorf. Archivfoto

Foto: Oliver Berg

Es war ein Fehler mit weitreichenden Auswirkungen: Die Bundespolizei hat am Dienstag am Flughafen Düsseldorf einen Mann festgenommen, der gegen eine Einreisesperre in die Bundesrepublik verstoßen hat. Nach Angaben der Bundespolizei muss der 59-Jährige nun für drei Jahre ins Gefängnis. Das Kuriose: Wäre der Mann nur einen Monat später nach Deutschland gereist, wäre nichts passiert. Denn am 18. Oktober dieses Jahres wäre die Einreisesperre offiziell abgelaufen.

Die Geschichte hat ihren Ursprung im Jahr 1998: Damals wurde der Türke in sein Heimatland abgeschoben, nachdem er zuvor einen Teil einer Haftstrafe wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeln von Betäubungsmitteln abgesessen hatte. Die Reststrafe betrug damals 1095 Tage, also drei Jahre. Im Zuge der Abschiebung wurde der Mann mit der Einreisesperre bis 18. Oktober 2018 belegt — gegen die er am Dienstag verstoßen hat. Nun muss er die Reststrafe absitzen.

Wie sich herausstellte, hatte sich der Mann wohl um einen Monat verrechnet. Der 59-Jährige sei von diesem Umstand überrascht gewesen, so die Bundespolizei. Demnach habe er seinen Fehler erst bemerkt, als ihm die Beamten am Flughafen Düsseldorf den Zeitraum vorrechneten. Anschließend habe er sich sich widerstandslos festnehmen lassen. Der in Frankreich lebende Mann sei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

(jaw)
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