Wohnen Was bringt die neue Schutzsatzung gegen Leerstände und Airbnb in Düsseldorf?

Düsseldorf · Im Rat stehen am Donnerstag gleich drei Anträge zur Zweckentfremdung von Wohnraum auf der Tagesordnung.

 Die Stadt will Wohnraum in Düsseldorf schützen.

Die Stadt will Wohnraum in Düsseldorf schützen.

Foto: Michaelis, Judith (JM)

Noch vor einem Jahr war eine Zweckentfremdungs- oder Wohnraumschutzsatzung in Düsseldorf politisch nicht durchsetzbar, weil nicht mehrheitsfähig. Im Ampelbündnis bremste die FDP. Und auch die CDU konnte sich nicht zu einem ähnlichen Vorgehen gegen spekulativen Leerstand oder private Ferienvermietungen über Portale wie Airbnb durchringen. Am Donnerstag im Stadtrat geht es jetzt nur noch um die Frage: Wie viel Schutzsatzung darf es denn sein? Denn prinzipiell haben alle Fraktion von der CDU bis zur Linken erkannt, dass die Stadt etwas tun muss.


Das Grundproblem: In Düsseldorf wird Wohnen seit Jahren immer teurer, jedenfalls bei Neuvermietungen. Es fehlt an preiswertem, längst heißt das nur noch „bezahlbarem“ Wohnraum.


Leerstände: Der Wohnungsmangel hat allerdings nicht dazu geführt, dass es keine Leerstände mehr gibt. Im Gegenteil: Experten schätzen, dass derzeit mehr als 12 000 intakte Wohnungen in Düsseldorf leer stehen, nicht selten über Monate oder gar Jahre – und insofern vermutlich oft aus Spekulationsgründen.


Touristen: Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga schätzt, dass in Düsseldorf etwa 3500 Wohnungen für Touristen oder Messegäste „zweckentfremdet“ werden. Über das bekannte Onlineportal Airbnb allerdings sind nur gut 1300 Wohnungen verfügbar.


Die „Ampel-Satzung“: Der Entwurf, der im Rat wohl die Mehrheit bekommen wird, ist ein langwierig ausgehandelter Kompromiss der Partner SPD und Grüne auf der einen sowie FDP auf der anderen Seite. Er orientiert sich am relativ milden Vorbild Münster. Danach liegt eine zu ahndende Zweckentfremdung von Wohnraum erst dann vor, wenn er länger als sechs Monate leer steht (bei Umbauten sind sogar zwölf Monate noch legitim). Auch eine Einliegerwohnung ist davon nicht betroffen. Richten soll sich die Ampel-Satzung vor allem gegen spekulativen Leerstand und gewerbliche Zimmer-/Wohnungsvermietungen über kurze Zeiträume und an oft wechselnde Mieter.


Was die Opposition will: Die CDU möchte die Dauer einer Wohnungsüberlassung an andere Nutzer auf maximal zwölf Wochen im Jahr begrenzen. Zudem verlangt sie, die zur Überwachung der Satzung erforderlichen zusätzlichen Stellen bei der Stadt einzurichten. Das fordert auch die Linkspartei, die für eine eigene Abteilung „Wohnraumschutz“ im Rathaus zur Verfolgung von Verstößen gegen die Satzung plädiert. Außerdem will die Linke, dass die Stadt  bei Leerständen schon nach drei Monaten einschreiten darf und dass Immobilienbesitzer eine Auskunftspflicht gegenüber der Stadt haben, die wiederum ein „Betretungsrecht“ für Kontrollen in Häusern und Wohnungen erhält. Insbesondere den Punkt lehnt die FDP nach wie vor ab.


Was sagen Experten? Eine schärfere Satzung wäre besser gewesen, aber die jetzt von der Ampel vorgelegte ist besser als nichts, meint Jochem Witzke vom Düsseldorfer Mieterbund. Beim Hauseigentümerverband Haus und Grund glaubt man dagegen überhaupt nicht, dass eine solche oder noch verschärfte Satzung einen echten Effekt auf den Wohnungsmarkt haben. Denn der ganz überwiegende Teil der Anbieter vermiete ohnehin weniger als 49 Prozent seiner Wohnung und das auch nur für unter 180 Tage im Jahr – was auch weiterhin genehmigungsfrei möglich sei. Statt Hausbesitzer mit mehr Bürokratieaufwand zu belegen, solle auch die Stadt Düsseldorf lieber eine klare Regelung mit Airbnb und Co. anstreben.

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