Wann die Bahn entschädigt

Wer mit seinem Zug verspätet oder gar nicht ans Ziel kommt, kann auf Zahlungen des Unternehmens hoffen.

Düsseldorf. Mehrere tausend Menschen konnten über die Feiertage nicht wie geplant zu Verwandten reisen, weil Züge nicht fuhren. Andere strandeten an Bahnhöfen weit vor ihrem Ziel, weil Oberleitungen rissen. Zwar ist das Schneechaos bei der Bahn weitgehend beendet, aber auch in den kommenden Tagen müssen Reisende wegen des Winterwetters vor allem im Fernverkehr mit Verspätungen rechnen.

Alle diese Kunden können (ab 60 Minuten Verspätung) Entschädigung beantragen. In den meisten Fällen haben sie wohl gute Chancen, sie auch zu bekommen. Bei großen Verspätungen oder Ausfällen ist die Bahn in der Regel verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Einige wetterbedingte Störungen könnten aber als „höhere Gewalt“ gelten. Dann gibt es keinen Rechtsanspruch, die Bahn hat aber ein kulantes Vorgehen angekündigt.

Wer Entschädigungen beantragen will, benötigt sein Ticket und muss ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, das man im Zug, bei den Service-Points und Reisezentren an Bahnhöfen oder im Internet (Adresse siehe unten) erhält.

Bis zu zwölf Monate hat man Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen: Ab 60 Minuten Verspätung erhält man 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Wenn ein Ticket nicht im Zug entwertet wurde, sollte man sich seine Verspätung für spätere Ansprüche am besten am Ankunftsbahnhof bestätigen lassen. Auch Tickets ohne Entwertung oder Bestätigung können eingereicht werden, die Prüfung dauert dann aber oft länger.

Unklar ist, ob auch Taxikosten erstattet werden, die zum Beispiel an Bahnhöfen gestrandeten Reisenden Heiligabend entstanden sind. Auch hier rät ein Bahnsprecher, Anträge mit entsprechenden Quittungen einzureichen.

Es werde über jeden Einzelfall entschieden. Grundsätzlich erstattet die Bahn Taxikosten bis 80 Euro, wenn die letzte mögliche Verbindung des Tages ausgefallen ist. Auf den meisten Bahnstrecken um Münster fuhren Heiligabend von zirka 16 Uhr bis zum späten Abend keine E-Züge mehr, da nach einem Oberleitungsschaden viele Strecken ohne Strom waren.

Wegen der anhaltenden Störungen bleibt die Stornierung von Bahntickets vorerst kostenlos. Wer seine Reise bis morgen nicht antritt, erhält das Geld für sein Ticket ohne Abzug der üblichen 15 Euro Gebühr zurück.

08000/99 66 33 (kostenlos)

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