Von Sonne geblendet: Fußgänger starb

Lkw-Fahrer wurde vom Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Von Sonne geblendet: Fußgänger starb
Foto: Andreas Bischof

Es waren nur ein paar Sekunden, die ein 36-Jähriger Kraftfahrer von der Sonne geblendet wurde. Doch sie kosteten ein Menschenleben. Im Februar vergangenen Jahres wurde ein 41-jähriger Fußgänger an der Plockstraße im Hafen von dem VW-Bully erfasst. Der Mann erlitt so schwere Verletzungen, dass er wenig später starb. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich der Lkw-Fahrer gestern vor dem Amtsgericht verantworten.

Eine provisorische Baustellenampel war damals an der Plockstraße aufgestellt. Wie der Angeklagte erklärte, sei er an dem Tag gegen kurz nach acht Uhr morgens um eine Kurve gefahren: „Dann wurde ich von der Sonne geblendet.“ Der 36-Jährige habe nicht erkennen können, ob die Ampel gerade Grünlicht zeigte., „Beim Vorbeifahren habe ich einen Knall gehört“, erinnerte sich der Kraftfahrer. Wie sich herausstellte, hatte er VW den 41-Jährigen erfasst und mehrere Meter weit auf den Gehweg geschleudert.

Allerdings trug der Fußgänger möglicherweise eine Mitschuld. Wie eine 46-jährige Zeugin erklärte, wirkte der Mann „ein bisschen in Gedanken“ und sei schräg über die Straße gelaufen. Die Frau hatte ihn vor dem Unfall noch warnen wollen — doch weil der 41-Jährige einen Kopfhörer trug, hörte er die Rufe nicht.

Doch die Richterin sah den Lkw-Fahrer in der Verantwortung. Wenn er nicht richtig sehen kann, müsse er seine Geschwindigkeit reduzieren, notfalls sogar vor der Ampel stehen bleiben. Darum wurde der 36-Jährige am Ende zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

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