Corona-Krise in Düsseldorf Maskenpflicht: Gericht entscheidet am Montag

Düsseldorf. · Inzwischen liegen drei Klagen vor. Am Donnerstag hielten sich im Stadtzentrum die meisten an die Regel.

 Seit Mittwoch gilt in fast ganz Düsseldorf Maskenpflicht.

Seit Mittwoch gilt in fast ganz Düsseldorf Maskenpflicht.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Über die inzwischen drei Eilanträge gegen die neue Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zur Maskenpflicht will das Verwaltungsgericht voraussichtlich nicht mehr in dieser Woche entscheiden. Eine Gerichtssprecherin erklärte, dass voraussichtlich am Montag eine Entscheidung verkündet werden soll. Die dritte Klage war erst am Donnerstag bei dem Gericht eingegangen, die anderen beiden am Vortag.

Die Klagen richten sich gegen die seit Mittwoch geltende Allgemeinverfügung, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nahezu im gesamten Stadtgebiet vorschreibt – mit Ausnahme verschiedener Grünzüge und Parks. Begründet wurde die Verfügung mit der starken Steigerung der Corona-Fallzahlen und der Unsicherheit der Menschen über die bisherigen Maskenpflicht-Gebiete.

Eine Stichprobe ergab unterdessen am Donnerstag, dass sich die Menschen zumindest im stark frequentierten Innenstadtbereich weitgehend an die neue Maskenpflicht halten. So wurden an der Ecke Graf-Adolf-Straße und Berliner Allee von 11.30 bis 12.30 Uhr 675 Passanten gezählt. Davon trugen weniger als zehn Prozent (62 Menschen) gar keine Mund-Nasen-Bedeckung, bei weiteren 37 Menschen war von der Maske zwar der Mund, aber nicht die Nase bedeckt. Diese Ecke lag vor der neuen Regelung außerhalb der Maskenpflicht-Gebiete, die vor allem Einkaufsmeilen umfasst hatten.

Eine Stunde später wurden an der Königsallee – also an einer Stelle, an der schon vor Mittwoch Maskenpflicht gegolten hatte – insgesamt 834 Passanten gezählt, von denen sich nur 33 nicht an die Pflicht zum Tragen einer Maske hielten, weitere 47 Passanten hatten die Nase nicht bedeckt. Die Stadt hatte angekündigt, ab Donnerstag Bußgelder bei Verstößen gegen die neue Maskenpflicht verhängen zu wollen. Beim ersten Verstoß sind 50 Euro fällig. Die Allgemeinverfügung der Stadt sieht theoretisch Bußgelder bis 25 000 Euro vor – bislang sei das Maximum aber 300 Euro bei einem Wiederholungsfall gewesen, hieß es.

Der städtische Ordnungs- und Servicedienst ist auch jenseits der Maskenpflicht bei Einsätzen im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung unterwegs, in dieser Woche waren es bis Mittwoch 69. In der Gastonomie gab es nur zwei Verstöße, bei denen Gäste vor Ort bewirtet wurden.

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