Düsseldorf Verkehrsüberwacher müssen Vergehen nicht ahnden — sie können

Fast 400 000 Knöllchen hat die Stadt im vergangenen Jahr verteilt. Eine Quote müssen die Frauen und Männer aber nicht erfüllen.

Symbolbild.

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Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf. Fast 400 000 Knöllchen hat die städtische Verkehrsüberwachung im vergangenen Jahr in Düsseldorf verteilt. Eine gewaltige Zahl, die zeigt, wie hoch der Kontrolldruck ist. Aber auch einen unschönen Trend: „Gerade, was das Halten und Parken angeht, ist die Hemmschwelle zu Verstößen sehr gering“, sagt Dieter Crass, Leiter der Verkehrsüberwachung.

Die exakten Zahlen im Überblick: 394 808 Knöllchen insgesamt hat die Stadt 2015 verteilt. Davon die meisten, nämlich 126 645, weil Autofahrer keinen Parkschein zogen oder die Höchstparkdauer überschritten. 90 397 wurden erwischt, als sie im Halteverbot parkten, weitere 32 180 im eingeschränkten Halteverbot. 60 394 Personen wurden verwarnt, weil sie auf Geh- oder Radwegen parkten. „Das fassen wir in der Statistik zusammen“, erklärt Crass. Und 6153 Knöllchen gab es für das Zustellen von Behindertenparkplätzen.

Wie viel die Parksünder zahlen müssen, hängt dabei nicht nur vom Vergehen selbst ab, sondern auch davon, wie stark er durch dieses in den Verkehr eingegriffen hat. Crass: „Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Verstoß und Verstoß mit Behinderung.“ Die Sätze für Knöllchen sind im „bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog“ aufgeführt (www.kba.de).

Eine Aufschlüsselung, wo wie viele Knöllchen verteilt werden, gibt es bei der Düsseldorfer Stadtverwaltung nicht. „Aber die Innenstadt ist natürlich Hauptschwerpunkt“, erklärt Dieter Crass. Darüber hinaus beliebte Ausflugsziele wie der Hafen und Kaiserswerth. Aber auch in Wohngebieten etwa in Bilk, „wo es wenige Parkplätze gibt“, werde es oft eng. „Die sogenannte zweite Reihe ist in Düsseldorf auch ein Problem — vor allem auf den Hauptverkehrsachsen zu Stoßzeiten“, berichtet Crass aus der Erfahrung.

Trotzdem seien seine Mitarbeiter keine „Jäger“. Eine Quote für Verwarnungen gibt es für sie nicht. Im Gegenteil: Anders als die Polizei sind die Verkehrsüberwacher nicht verpflichtet, ein Vergehen auch zu ahnden. „Sie sind eingenordet, mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß vorzugehen“, sagt Crass.

So sollten etwa Menschen in Wohngebieten mit großen Dauerbaustellen nicht zusätzlich durch Knöllchen belastet werden. Aber „wenn jemand die Hauswand hochparkt“, sagt Crass überspitzt, dann müsse eben eingegriffen werden.

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