Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft für Betrüger

30 mal hat sich ein 42-Jähriger in Nobelrestaurants den Bauch vollgeschlagen ohne zu bezahlen.

Düsseldorf. Er ist Feinschmecker mit großem Appetit. Wochenlang war ein 42-Jähriger beinahe täglich durch Gourmet-Tempel gezogen. Und dabei hatte er stets die erlesensten Speisen bestellt: So gönnte er sich Zanderfilet, Rindersteak, Thai-Garnelen. Bei einem Nobel-Italiener verputzte er sogar ein ganzes Menü plus Wein, Espresso und Grappa. Kosten: rund 150 Euro. Ab und zu tafelte er sogar zweimal am Tag. Mittags gab es in einem Hotel am Flughafen feinsten Fisch und teuren Rotwein, abends dinierte er in einem Fünf-Sterne-Hotel an der Kö bei Rindercurry und Clubsandwich.

Auch Bars und Cafès gehören zu den Geprellten. Dort soll er die teuersten Rotweine, Champagner und alten Whisky genossen haben. Gesamtschaden: rund 1700 Euro. Gestern wurde der Hartz-IV-Empfänger vor dem Amtsgericht wegen 30-fachen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ein medizinischer Gutachter hatte dem Mann zuvor psychotische Zustände attestiert. Psychisch krank und damit schuldunfähig sei er allerdings nicht.

Der Angeklagte hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Seine Masche: Kaum hatte der Hartz-IV-Empfänger seinen Teller leer gegessen, stand er wortlos auf und ging. In einigen Fällen stellte ihn sogar die Polizei zur Rede "Ich habe kein Geld und kann nicht zahlen", hieß es da lapidar. Die betrogenen Restaurants erstatteten Anzeige gegen den Mann. "Ich hatte Hunger", versuchte der Angeklagte die Mahlzeiten zu erklären. Wieso er ausgerechnet in den teuersten Restaurants gegessen habe? "In der Imbissbude muss man vor dem Essen zahlen. Da fällt sofort auf, dass ich kein Geld habe." Ab und zu habe er auch in preiswerten Restaurants gegessen. Er sei bei seinen Feinschmecker-Ausflügen stets allein gewesen.

Das glaubte Richterin Ruth Lysko nicht: "Zwei Flaschen Wein kann kein Mensch an einem Abend allein trinken." Außerdem ist der 42-Jährige mehr als 20 Mal ohne Ticket in der Bahn erwischt worden. Wer so dreist sei, könne nicht damit rechnen, mit einer Bewährung davonzukommen begründete die Richterin das Urteil.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort