Urteil: Mieter muss 5000 Euro für Wasserverbrauch nachzahlen

Düsseldorf. Als Mohammed Al-Ubaydi im September 2009 den Brief der Stadtwerke öffnete, fiel er aus allen Wolken: Für seinen Wasserverbrauch in der Düsseldorfer Drei-Zimmer-Wohnung müsse er 5000 Euro nachzahlen.

Etwa 1,25 Millionen Liter Wasser sollte die fünfköpfige Familie danach zusätzlich in einem Jahr verbraucht haben - das sind nach Auskunft der Stadtwerke pro Tag etwa 3400 Liter, also 17 Badewannen am Tag oder 140 Liter in der Stunde. Der Hauseigentümer, der zunächst die Rechnung bei den Stadtwerken beglichen hatte, forderte das Geld per Zivilklage von den Mietern zurück.

Al-Ubaydi ahnte, wie der hohe Verbrauch zustande gekommen war: Die Toilettenspülung war defekt, mehrfach habe das Ehepaar bei der Hausverwaltung angerufen und das Problem geschildert. Dort seien sie aber nur vertröstet worden. Der Hausverwalter will von Telefonaten nichts wissen. Und etwas Schriftliches habe er nicht erhalten. Weil Al-Ubaydi seine Bemühungen vor Gericht nicht nachweisen konnte, entschied das Gericht jetzt, dass die Familie zahlen muss. Ihr Anwalt will das Verfahren jetzt wieder einsetzen lassen und ein Gutachten zur Höhe des Wasserverbrauchs in Auftrag geben.

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