Gericht Urteil in Düsseldorf: Täter muss nach Stich in Kopf in die Psychiatrie

Düsseldorf · Der Angeklagte braucht laut Richter eine „Stabilisierungsphase“. Sein Opfer, ein Flughafenmitarbeiter, ist erleichtert.

Symbolbild.

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Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Das war der Horror für Wolfgang S. (51): Wie irre rammte ein Mann am Flughafen dem Securitymann ein Messer mit einer 17 Zentimeter langen Klinge in den Kopf – so wuchtig, dass der Griff abbrach. Doch S. überlebte die Attacke. Jetzt kann er aufatmen: Der Täter wurde am Freitag vom Gericht in die Psychiatrie eingewiesen.

Eigentlich traut man Sven Z. (24, Name geändert) ein solch brutales Attentat nicht zu. Er ist höflich, zurückhaltend und entschuldigt sich. Doch so war er nicht immer. Sven Z. weiß selbst: „Erst seit ich Medikamente nehme, bin ich wieder ein Mensch.“ Damals litt er unter Verfolgungswahn. Durch eine Augenverletzung konnte er kaum etwas sehen. Da kam die seelische Krankheit zum Ausbruch. Am Flughafen sah er sein späteres Opfer. Wolfgang S. hatte Nachtschicht an den Bändern, als der Messermann sich von hinten näherte.

Als Sven Z. festgenommen wurde, war er so gestört, dass er vorrübergehend eingewiesen wurde. Seit er Medikamente nimmt, ist er auf dem Weg der Besserung. Seine Anwältin: „Er will wieder an einem normalen Leben teilnehmen.“

Doch das braucht Zeit. Deshalb soll er weiter in der Psychiatrie bleiben. Der Richter in seiner Urteilsbegründung: „Sie sind dort gut aufgehoben und brauchen eine weitere Stabilisierungsphase.“ BK

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