Gericht „Unverbesserlicher Raser“: Schalke-Profi verliert Führerschein

Düsseldorf · Bundesliga-Kicker hatte 14 Punkte in zehn Monaten gesammelt. Mit 120 Kilometern war er im Rheinufertunnel unterwegs.

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Foto: picture alliance / dpa/Daniel Reinhardt

Eifrig Punkte gesammelt hat ein Bundesliga-Kicker von Schalke 04. Allerdings nicht mit seiner Mannschaft auf dem Fußballplatz, sondern hinter dem Steuer. In weniger als zehn Monaten hatten sich 14 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei summiert. Die Stadt hatte dem Kicker daraufhin den Führerschein entzogen. Dagegen klagte der 24-Jährige am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht. Vergeblich. Im Urteil sprach das Gericht zudem außergewöhhlich klare Worte.

Zwischen November 2016 und April 2018 hatten sich elf Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens angesammelt. Unter anderem war der Schalke-Profi mit 120 Kilometern im Rheinufertunnel unterwegs, 50 Kilometer schneller als damals erlaubt. Nachdem sich in weniger als zehn Monaten dann 14 Punkte in Flensburg ansammelten, hatte die Stadt den Kicker aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Das tat er nicht. Darum wurde der Entzug des Führerscheins angeordnet.

Dagegen wehrte sich der Spieler, der eine britische Fahrerlaubnis hat und selbst nicht an dem Prozess teilnahm. Wie sein Rechtsanwalt erklärte, habe sein Mandant nicht selbst am Steuer gesessen. Der Wagen sei von Bekannten gefahren worden. Das schien dem Gericht aber wenig glaubhaft, weil die Beweisfotos dem Kicker sehr ähnlich waren. Außerdem hatte er die Fahrverbote von vier Monaten hingenommen. Damit waren die Bescheide rechtskräftig.

Die Entscheidung der Stadt sei rechtmäßig, auch wenn der Betroffene nicht schriftlich ermahnt und verwarnt worden war. Bei "unverbesserlichen Rasern" sei es im Ausnahmefall allerdings auch möglich, diese ohne vorherige Warnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu verpflichten. „Ein solcher Mann ist eine Gefahr für unser aller Sicherheit,“ erklärte der Richter wörtlich. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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