Düsseldorf Luftfilter-Vergabe: Stadt muss Gründe für Kündigung nennen

Düsseldorf · Der wegen möglicher Verstöße gekündigte städtische Mitarbeiter klagt auf Wiedereinstellung. Er bestreitet, im Alleingang gehandelt zu haben.

 Der Mitarbeiter der Stadt (r.) mit seinem Anwalt Jochen Heide.

Der Mitarbeiter der Stadt (r.) mit seinem Anwalt Jochen Heide.

Foto: Jörg Janssen

Die Aufklärung möglicher Ungereimtheiten bei der Vergabe von Raumlüftern für die Düsseldorfer Grundschulen hat nun das Arbeitsgericht erreicht. Am Montag endete ein Gütetermin, zu dem neben dem Anwalt der Stadt auch der frühere Vize-Leiter des Schulverwaltungsamts erschienen war, ohne abschließende Einigung. Die Stadt hatte ihren Mitarbeiter wegen einer aus ihrer Sicht naheliegenden Verletzung von Compliance-Regeln gekündigt. Der bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt Jochen Heide klagt auf Wiedereinstellung. „Man hat mir bis heute keine konkreten Gründe für diese Kündigung genannt“, sagte der frühere Mitarbeiter nach der Verhandlung. Die Richterin gab der Stadt nun auf, sich bis zum 21. Juni schriftlich zu den Einzelheiten des Falls zu äußern. Danach hat der frühere Vize-Amtsleiter einen Monat Zeit, seine Sicht der Dinge darzulegen.