Ungeliebtes Souvenir: Was man beim Auslands-Knöllchen tun muss

ADAC-Experte Thomas Müther rät, Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht einfach zu ignorieren. Dabei kommt es darauf an, ob es mit den jeweiligen Staaten Vereinbarungen gibt. In vielen Ländern drohen drastische Strafen.

Ungeliebtes Souvenir: Was man beim Auslands-Knöllchen tun muss
Foto: dpa

Düsseldorf. Seit Mittwoch sind die Ferien beendet. Doch ein verspätetes Urlaubs-Souvenir könnte noch auf dem Weg sein und bald im Briefkasten liegen. Eines, das man gar nicht haben will. Denn oft kommen Bußgeldbescheide erst an, wenn die Ferien schon ziemlich lange beendet sind. Das kann ganz schön happig werden, denn in vielen Ländern sind die Strafen für Verkehrsvergehen erheblich höher als in Deutschland. Was man tun sollte, wenn die unerwünschte Post aus dem Briefkasten gefischt wird, erklärt Thomas Müther, Sprecher des ADAC Nordrhein.

„Wir empfehlen, Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern sie zu prüfen und gegebenenfalls zügig zu begleichen. Die Sache - wie früher üblich - einfach auszusitzen, ist keine gute Idee: Seit dem Jahr 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden“, empfiehlt der Experte. Zumal viele Verkehrsverstöße im Ausland deutlich härter bestraft werden. Wer zum Beispiel 20 Kilometer zu schnell unterwegs war, kommt hier mit 35 Euro Verwarnungsgeld davon. Müther: „In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro.“

Das heißt konkret: In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro vollstreckt (Strafen aus Österreich allerdings schon ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, so dass auch Strafen, die deutlich unter 70 Euro liegen, geahndet werden können. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.

Allerdings handhaben die verschiedenen Staaten den Umgang mit ausländischen Verkehrssündern völlig unterschiedlich. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, seien andere Länderzurückhaltender.

Thomas Müther rät aber dazu, freiwillig zu bezahlen. Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.

Wer zügig bezahlt, kann sich übrigens auf Rabatte von bis zu 50 Prozent freuen. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung. Auf keinen Fall sollte man Schreiben von Inkasso-Büros einfach ignorieren, sondern Widerspruch einlegen und sich rechtzeitig juristischen Rat einholen. Müther: „Für ADAC-Mitglieder ist die erste Beratung kostenlos.“

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