Trotz Hitzewelle: Anwalt ohne Krawatte - Prozess fast geplatzt

Ein Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast geplatzt. Ohne Krawatte wäre der Rechtsanwalt praktisch nicht vorhanden und könne nicht verhandeln.

 Joachim Müller bindet sich ganz schnell seine Leih-Krawatte. Foto: Dieter Sieckmeyer

Joachim Müller bindet sich ganz schnell seine Leih-Krawatte. Foto: Dieter Sieckmeyer

Düsseldorf. Für Rechtsanwalt Joachim Müller ging es bei dem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht um viel Geld. Über 4000 Euro verlangt ein Krankenhaus in dem Zivilverfahren. Beinah hätte der Jurist ohne Verhandlung verloren. Denn er hatte zwar eine Robe an, aber keine Krawatte. Richter Thomas Fröml monierte, der Rechtsanwalt sei nicht ordungsgemäß gekleidet. Ohne Krawatte wäre Müller praktisch nicht vorhanden und könne nicht verhandeln.

"So etwas habe ich in 22 Jahren als Anwalt noch nicht erlebt", erklärte Müller. Die Verhandlung wurde zunächst unterbrochen, damit die geforderte Kleiderordnung hergestellt wurde. In den Räumen des Anwaltsvereins konnte man mit einem langen weißen Binder helfen, wie er in vielen Gerichtssälen gewünscht wird. Dort lagern übrigens auch Reserve-Roben für den Fall, dass Anwälte mal ihre kleines Schwarzes vergessen haben.

Ganz schnell band sich Müller vor dem Aufzug die Leih-Krawatte zurecht, um dann weiter zu verhandeln:. "Ich habe sonst immer eine Krawatte dabei. Nur wegen der Hitze habe ich ausnahmsweise darauf verzichtet." Seit dem Beginn der Hitzewelle würden es übrigens auch andere Gerichte nicht so genau mit der Kleiderordnung nehmen: "Teilweise darf sogar auf die Roben verzichtet werden."

Aber in Düsseldorf nicht. "Das Gebäude ist voll klimatisiert. Da gibt es keinen Grund für solche Maßnahmen", so Elisabeth Stöwe, die Pressesprecherin des Landgerichts. Der Richter habe sich völlig korrekt verhalten: "Er hat in dem Saal die Sitzungsgewalt und kann das entscheiden." Ein gesetzliche Regelung, ob Rechtsanwälte Robe und Krawatte tragen müssen, gibt es in Nordrhein-Westfalen übrigens nichts. Es handele sich - so Stöwe - aber um ein Gewohnheitsrecht, wie auch das Bundesverfassungsgericht vor sechs Jahren entschieden hat. In der Berufsordnungs für Anwälte ist übrigens nur die Robe vorgeschrieben.

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