Düsseldorf Trio wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung angeklagt

Drei Wuppertaler sollen eine zeitweise bewusstlose Frau im Sommer 2011 in der Nähe des Burgplatzes vergewaltigt haben.

Düsseldorf: Trio wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung angeklagt
Foto: Bischof, Andreas (abi)

Düsseldorf. Für zwei Freundinnen sollte es ein ausgelassener Ausflug in die Düsseldorfer Altstadt werden — am Ende war es für die beiden Frauen wohl eine Horrornacht: Seit Mittwoch müssen sich vor dem Landgericht in Wuppertal drei Männer (22, 22 und 28 Jahre alt) wegen Gruppenvergewaltigung eines Opfers verantworten, das während eines Teils der vorgeworfenen Taten sogar bewusstlos gewesen sein soll. Die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen.

Laut Anklage hatten die beiden Frauen die jetzigen Angeklagten in der Nacht vom 23. auf den 24. August 2011, bei sommerlichen Temperaturen, im Bereich des Burgplatzes getroffen. Die Männer sollen Teil einer größeren Clique gewesen sein; man kam ins Gespräch und reichlich getrunken hatten wohl alle. Dabei sollen sich die drei Männer entschlossen haben, die zunehmende Alkoholisierung des späteren Opfers auszunutzen. Den Ermittlungen zufolge drängten sie die Frau gemeinsam in eine unbelebte Ecke, in der einige Stühle gestapelt gewesen sein sollen, drückten sie gegen eine Wand und fielen nacheinander über sie her — mutmaßlich zunächst, ohne dass Dritte es bemerkten.

Auf die spätere Anzeige der Frauen hin wurden die Angeklagten offenbar schnell ermittelt. Allein elf gerichtsmedizinische Gutachten befassen sich mit Blutproben aus der Nacht. Das Gericht hat für Verhandlungstage bis mindestens Monatsende eine Fülle von Zeugen geladen, deren Aussagen das Geschehen aufklären sollen. Dazu gehören auch Ermittler, denen gegenüber die Angeklagten zumindest früher ihre Version des Geschehens geschildert haben sollen.

Die Anklage war nach umfangreichen zusätzlichen Ermittlungen erst im vergangenen Jahr erhoben worden — und zwar vor einer Jugendstrafkammer, weil zwei der Angeklagten zur mutmaßlichen Tatzeit gerade 18 Jahre alt waren. Gegen sie könnte je nach den Umständen Jugendstrafrecht angewendet werden. Der dritte Angeklagte muss nach Erwachsenenrecht mit mindestens zwei Jahren Gefängnis rechnen, wenn sich die Vorwürfe erhärten.

Dieser Angeklagte sorgte gleich zum Prozessstart für Verwicklungen, indem er nicht erschien. Dabei weiß er genau, worum es geht: Laut Vorsitzendem Richter hat der Angeklagte die Ladung des Gerichts persönlich angenommen und quittiert. Sofort entsandte Polizeibeamte konnten ihn an keiner der drei von ihm benutzten Adressen dingfest machen. Inzwischen besteht gegen ihn Haftbefehl zur Sicherung des Verfahrens.

Der Verteidigung zufolge sollen Ergebnisse von Blutproben belegen, dass die Angeklagten während des Geschehens selbst einen „Blackout“ gehabt haben können — also eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung etwa durch ihren Alkoholkonsum. Das Gericht hat einen Psychiater beauftragt, die Schuldfähigkeit der jüngeren Angeklagten zu untersuchen.

Als erste Zeugen im Wuppertaler Gerichtszentrum sollen am Donnerstag voraussichtlich die beiden Freundinnen aussagen. Das Gericht kann dafür die Öffentlichkeit ausschließen, wenn es zu deren Schutz nötig ist.

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