Totes Baby: Fünf Jahre Haft

31-Jähriger hat seine drei Monate alte Tochter Julia so lange geschüttelt, bis sie an Hirnblutungen starb.

Düsseldorf. Als er in seiner Aussage schilderte, wie seine Tochter Julia ums Leben kam, wurde ein 31-Jähriger noch von Weinkrämpfen geschüttelt. Am Mittwoch nahm der Angeklagte gefasst das Urteil entgegen: Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteil.

Das Gericht glaubte dem Mann nicht, dass es sich um einen tragischen Unglücksfall gehandelt haben soll. Der 31-Jährige hatte behauptet, er habe das drei Monate alte Mädchen am 5. November vor zwei Jahren nur geschüttelt, weil es plötzlich bewusstlos geworden war.

Stattdessen waren die Angaben der Gutachter entscheiden für das Urteil. Die hatten festgestellt, dass Julia an den Folgen massiver Gewalteinwirkung gestorben war, die letztendlich zu der Hirnblutung führten.

Erschwerend kam hinzu, dass es drei Wochen vorher bereits einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte. Bei der Obduktion des Babys sei auch festgestellt worden, dass Julia auch ältere Hirnblutungen hatte.

Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der Vater seine Tochter in zehn Sekunden 30 Mal geschüttelt haben musste. Das Gericht berücksichtigte auch, dass der 31-Jährige Erfahrung mit kleinen Kindern hatte.

So war er der Ziehvater für das ältere Kind seiner Lebensgefährtin und hatte auch schon in seiner Familie für eine 20 Jahre jüngere Schwester gesorgt. „Sie hätten wissen müssen, dass man ein Kleinkind nicht so schütteln darf“, stellte der Richter fest.

Zudem neige der junge Mann dazu, „Realitäten auszublenden“. Das habe immer wieder zu aggressivem Verhakten geführt. So ist der 31-Jährige wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vorbestraft. Er soll — so das Gericht — die Haftzeit dazu nutzen, sich nun mit der Realität auseinander zu setzen.

Dass das Urteil weit unter der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren blieb, liegt an den persönlichen Folgen, die der Angeklagte durch seine Tat zu tragen hat. Zum einen sei da der Tod seines Kindes. Außerdem hat sich seine Lebensgefährtin von ihm getrennt. Die Untersuchungshaft wird auf die Gesamtstrafe angerechnet..

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