Prozess Toiletten-Frau beklaut: 600 Euro Geldstrafe

Angeklagte will nur gewechselt haben. Doch auch das ist verboten.

Was auf dem Teller liegt, muss drauf bleiben.

Was auf dem Teller liegt, muss drauf bleiben.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Am Ende ging es in dem Prozess vor dem Amtsgericht um eine Beute von 30 Cent. Die hatte Paulina B. (Name geändert) vom Teller der Kundentoilette in den Bilker Arcaden genommen. Das ist verboten, selbst wenn man angeblich nur wechseln wollte. Beinah wäre die 62-Jährige, die selbst als Putzfrau arbeitet, dafür sogar im Gefängnis gelandet. Am Ende wurde es nur teuer: Paulina B. muss 600 Euro Geldstrafe zahlen.

Im Juni vergangenen Jahres hatten Kunden die Frau in dem Einkaufszentrum beobachtet, als sie Münzen von dem Teller nahm und riefen den Sicherheitsdienst. Als der auftauchte, ließ Paulina B. die Münzen in ihrem Büstenhalter verschwinden. „Ich bin in Panik geraten. Das war mein eigenes Geld,“ erklärte die Angeklagte, die schon mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft ist. Als die Polizei eintraf, wurden im Büstenhalter zehn Euro in Münzen gefunden.

Doch die Zeiten sind angeblich vorbei: „Ich bin Oma geworfen. Da hat sich viel verändert.“ Wie die 62-Jährige erklärte, sei sie nachmittags in den Arcaden auf der Toilette gewesen. Danach habe sie ein 50-Cent-Stück in den Teller gelegt und sich 30 Cent wieder herausgenommen.

Doch auch das Wechseln ist verboten, stellte der Richter fest. Man darf überhaupt keine Münzen von dem Teller nehmen. Strafrechtlich ist das bereits ein Diebstahl, selbst wenn das aus Unkenntnis der Rechtslage geschieht.

Ob Paulina B. tatsächlich noch mehr Geld gestohlen haben soll, wie es ein Augenzeuge gesehen haben will, spielte am Ende keine Rolle mehr. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen der Vorstrafen sogar eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Das war dem Richter dann allerdings zu viel bei dem geringen Schaden. Doch auch die 600 Strafe dürften der Putzfrau ziemlich weh tun.

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