Gericht Tod nach OP: Staatsanwalt ermittelt jetzt gegen den Arzt

Der Mediziner soll auch einen falschen Doktortitel benutzt haben.

Im Juli war eine 42 Jahre alte Frau nach einer Operation in einer Düsseldorfer Schönheits-Klinik verstorben. Dann kam heraus, dass es ein Jahr zuvor einen weiteren Todesfall bei dem behandelnden Arzt gegeben hatte. Am 2. August muss sich der 47-Jährige zudem wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll einen Doktortitel geführt haben, den er gar nicht hat.

Eine 42-jährige Patientin war im Juli nach einer Po-Vergrößerung gestorben. Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Operateur eingeleitet. Untersuchungen hätten ergeben, dass die Frau in Folge der Operation verblutet sei, erklärte Staatsanwalt Uwe Kessel. Sie sei also keines natürlichen Todes gestorben. Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob dies auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei.

Der betroffene Mediziner widerspricht dem Staatsanwalt: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP“, sagte der 47-Jährige auf Anfrage. Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute viel eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche. Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. Bereits im vergangenen Jahr war eine 20 Jahre alte Studentin nach einem Eingriff bei ihm gestorben. In diesem älteren Fall ist die Todesursache aber noch unklar, die Untersuchungen dauern an.

Außerdem steht der Mediziner Anfang August wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht, so der Staatsanwalt. Er soll sich auf seiner Homepage als „Dr. med.“ ausgegeben haben, obwohl er diesen Titel nicht besitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 13 500 Euro gegen ihn erlassen. Dagegen hat der Arzt Widerspruch eingelegt. dpa/ si

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