Gericht Mann starb nach Magen-OP: War es ein Kunstfehler?

Düsseldorf · Zwei Mediziner auf der Anklagebank. Prozess wurde vertagt.

 Die beiden angeklagten Ärzte hatten gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Die beiden angeklagten Ärzte hatten gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Foto: Barbara Kirchner

Der 45-jährige Patient einer Düsseldorfer Klinik litt unter Übergewicht. Diäten halfen da nicht mehr. Deshalb entschloss er sich zu einer Magen-Operation. Ein künstlicher kleiner Magen sollte für raschen Gewichtsverlust führen. Doch es gab Komplikationen, die – so der Staatsanwalt – die Ärzte viel zu spät erkannten. Weil sie ihrem Patienten unnötiges Leiden verursacht haben sollen, saßen der 59 Jahre alte Oberarzt und seine 48-jährige Chefärztin am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Der Vorwurf lautete fahrlässige Körperverletzung.

Der Patient litt unter Atemnot
und Schweißausbrüchen

Tatsächlich hatte der künstliche Magen ein Leck, das die beiden Mediziner nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten erkennen müssen. Trotz der Entzündungswerte und auffälliger Sekrete leitete man erst Tage später eine zweite OP ein. Zehn Tage nach dem Eingriff war der Patient durch die ständigen Infusionen und der chronischen Entzündung geschwächt. Er starb neun Monate später. Ob er ohne die Operation wirklich länger gelebt hätte, ließ sich allerdings nicht mit Sicherheit feststellen. Darum wurde gegen die Ärzte auch nur wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Wie es in der Anklage heißt, habe die Behandlung allerdings nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen. Durch die verzögerte Erhebung des Befundes habe sich der Gesundheitszustand des 45-Jährigen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verschlechtert. Der Patient habe unter Atemnot, Schmerzen, Schweißausbrüchen und depressiver Verstimmung gelitten. Die chronische Entzündung im Körper habe zusammen mit der Mangelernährung habe zu dem schlechten Zustand des Mannes geführt.Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten einen Strafbefehl über 22 500 beziehungsweise 16 000 Euro geschickt. Dagegen hatten die Mediziner Einspruch eingelegt, der am Dienstag verhandelt werden sollte. Doch der Prozess begann damit, dass ein Sachverständiger sich entschuldigen ließ. Da man sich in einem Rechtsgespräch nicht einig wurde, wird das Verfahren neu aufgerollt. Der Termin soll im September stattfinden. bk/ si

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