Streit um 19 Cent: Klage wegen zu hoher Telefonrechnung gescheitert

Ein Rechtsanwalt war gegen einen Telekommunikationsanbieter vor das Amtsgericht Düsseldorf gezogen.

Ein Rechtsanwalt war wegen zu hoher Telefonkosten vor Gericht gezogen.

Ein Rechtsanwalt war wegen zu hoher Telefonkosten vor Gericht gezogen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert, heißt es in einem alten deutschen Sprichwort. Inzwischen wird in Cent gerechnet und da hat Rechtsanwalt Achim D. ein Auge drauf. So fiel ihm bei der Abrechnung seiner Telefongesellschaft auf, dass dort eine seltsame Nummer auftauchte, die angeblich von seinem Telefax-Gerät gewählt wurde. 19 Cent hatte das Düsseldorfer Unternehmen dafür abgebucht. Der Jurist klagte vor dem Zivilgericht — und unterlag. Nun muss Achim D. auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Für den Rechtsanwalt war die Sache klar. Denn das Büro verfügt über acht Telefone und nur ein Telefax: „Es gibt allerdings für dieses Gerät keinen entsprechenden Hörer.“ Er sei auch sicher, dass keine seiner Mitarbeiterinnen einen Hörer habe, den sie anschießen könnten. Darum wäre es ausgeschlossen, dass die Telefonnummer — es soll sich um einen Service-Anschluss der GEZ handeln — von dem Fax aus angewählt worden sei.

Um zu seinem Recht zu kommen, ließ der Jurist nichts unversucht. Vier Mitarbeiterinnen seiner Kanzlei reisten aus Göttingen zu dem Zivilprozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht an. „Es ist nicht möglich, dass von diesem Faxgerät ein Telefonanruf ausgegangen ist“, erklärte eine 28-jährige Steuerfachangestellte. Ähnlich sagten auch ihre Kolleginnen aus. Allerdings räumten sie ein, dass es sich um eine Bürogemeinschaft handele. Theoretisch hätten auch die Mitarbeiter der anderen Kanzlei Zugriff auf die technischen Geräte, ebenso wie die Putzkolonne.

Das alles reichte dem Amtsrichter nicht. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass der Einzelverbindungsnachweis einer Telefongesellschaft richtig ist. Das habe der Kläger nicht widerlegen können. „Eine Tatsache ist nämlich nur bewiesen, wenn für sie eine so hohe Wahrscheinlichkeit spricht, dass einem vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten ist“, erklärte der Richter wörtlich in dem Urteil.

Zum einen sei es technisch möglich, dass von dem Telefax angerufen worden ist. Außerdem hätten auch andere Personen offenbar Zugang zu dem Gerät gehabt. Darum könne der Telefongesellschaft keine falsche Abrechnung nachgewiesen werden. Achim D. muss nicht nur auf die 19 Cent verzichten. Er trägt auch die Gerichtskosten, die sich auf rund 1000 Euro belaufen. Eine Berufung hat der Richter nicht zugelassen.

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