Prozess Düsseldorfer Streetworker Ongaro angeklagt: Zeugen mit verschiedenen Versionen

Düsseldorf · Der Saal platzte beim Prozessauftakt gegen Oliver Ongaro aus allen Nähten. Die Verletzung einer OSD-Mitarbeiterin gibt dem Gericht Rätsel auf.

 Streetworker Oliver Ongaro mit seinem Rechtsanwalt am Montag vor Gericht.

Streetworker Oliver Ongaro mit seinem Rechtsanwalt am Montag vor Gericht.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Selbst wenn es um Kapitalverbrechen geht, ist der Sitzungssaal selten bis auf den letzten Platz besetzt. Beim Prozess wegen Beleidigung und Körperverletzung gegen Streetworker Oliver Ongaro war der Andrang im Amtsgericht am Montag so groß, dass wegen der Eingangskontrollen mit einer halben Stunde Verspätung begonnen wurde. Und die Vernehmungen gestalteten sich so schwierig, dass es am 27. März einen zweiten Verhandlungstag geben wird.

Fest steht, dass es am 8. November vor zwei Jahren mittags einen Vorfall am Carlsplatz gegeben hat. Drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten einen Mann kontrolliert, der mit seinem Rad durch die Fußgängerzone fuhr. 600 Euro, die der Obdachlose in der Tasche hatte, sollten als Sicherheitsleistung beschlagnahmt werden. Dabei mischte sich Fifty-Fifty-Streetworker Oliver Ongaro ein. Fest steht auch, dass eine 24 Jahre alte OSD-Mitarbeiterin kurz danach weinte und sich eine von der Uni-Klinik attestierte Verstauchung am Ellenbogen zugezogen hatte.

Die OSD-Beamtin erklärte, sie habe den Angeklagten weggedrückt, weil er einem Platzverweis nicht Folge geleistet habe und ihr sehr nah gekommen sei. Danach habe Ongaro sie zunächst auf den rechten Arm geschlagen und diesen dann noch kurz umgedreht. Die Aussage wurde im wesentlichen von einem ihrer Kollegen bestätigt.

Was danach kam, stiftete vor allem Verwirrung. Ein 51 Jahre alter OSD-Mitarbeiter behauptete zunächst, er habe gesehen, wie Ongaro den Ellenbogen seiner Kollegen in „Sekundenbruchteilen“ umgedreht habe. Nur wenige Minuten später gab es auf die energische Nachfrage der Staatsanwältin zu, dass er praktisch überhaupt nichts gesehen hatte. Auch die Zeugen der Verteidigung präsentierten völlig abweichende Versionen.

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