Düsseldorf Sterbendem das Handy gestohlen - Frau bekommt Bewährungsstrafe

Eine 57-Jährige soll einem Mann in Düsseldorf das Handy gestohlen haben, während er von Rettungssanitätern versorgt wurde.

Düsseldorf: Sterbendem das Handy gestohlen - Frau bekommt Bewährungsstrafe
Foto: Dieter Sieckmeyer

Düsseldorf. Ein 67 Jahre alter Fußgänger kämpfte auf der Bismarckstraße um sein Leben. Zwei Rettungssanitäter drehten den Schwerverletzten um, damit er in die stabile Seitenlage kommt. Dabei fiel das Handy des Mannes auf die Straße. Augenblicke später war es weg. Rita B. (Name geändert) hatte das Mobiltelefon eingesteckt und war in Richtung Charlottenstraße unterwegs, als sie von einer Zeugin gestoppt wurde. Am Donnerstag musste sich die 57-Jährige wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht verantworten. Der Rentner war noch am gleichen Tag im Krankenhaus gestorben.

Es war ein tragisches Geschehen, das sich am 11. Juni vor zwei Jahren abgespielt hatte. Ein Rennradfahrer hatte den 67-Jährigen erfasst. Der wiederum soll einfach auf die Fahrbahn gelaufen sein und dabei mit seinem Handy gespielt haben. Darum wurde das Strafverfahren gegen den Radfahrer eingestellt.

Das Durcheinander an der Unfallstelle nutzte Rita B., um das Mobiltelefon einzustecken. Den Vorwurf räumte sie auch ein: „Das Handy lag mehrere Schritte entfernt auf dem Boden.“ Angeblich hatte sich die Rückwand gelöst und die 57-Jährige wollte das Gerät nur reparieren. Sie will außerdem nicht gewusst haben, wem das Mobiltelefon gehörte.

Eine Zeugin nahm allerdings die Verfolgung auf. Zu der soll Rita B. gesagt haben: „Das hättest du doch auch gemacht.“ Die Angeklagte bestritt, diesen Satz von sich gegeben zu haben. Stattdessen sei es ihre Absicht gewesen, das Gerät später wieder abzugeben. Warum die 57-Jährige ihren Fund nicht gleich an die Polizisten weitergegeben hat, konnte sie nicht erklären. Eine Version, die Staatsanwaltschaft und die Amtsrichterin nicht glauben wollten, denn die Frau hat bereits ein erhebliches Vorstrafenregister.

Mit „voller Gefühlskälte“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, habe sie den Diebstahl begangen. Außerdem sei sie völlig uneinsichtig. Verurteilt wurde Rita B. am Ende zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Sie hat sich für die Zukunft etwas vorgenommen, nachdem sie zum vierten Mal Großmutter geworden ist: „Ich will eine bessere Oma sein.“

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