Düsseldorf Stalker soll Ex-Freundin drei Tage entführt und misshandelt haben

Ein 27-Jähriger kam am Mittwoch mit einer Bewährungsstrafe davon und zahlt 1500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.

Eine 35-jährige Frau hatte Strafanzeige gestellt, weil ihr Ex-Freund (27) sie entführt und drei Tage lang brutal misshandelt haben soll.

Eine 35-jährige Frau hatte Strafanzeige gestellt, weil ihr Ex-Freund (27) sie entführt und drei Tage lang brutal misshandelt haben soll.

Foto: dpa

Düsseldorf. 38 blaue Flecken, ein Loch im Kopf, ein Schneidezahn kaputt: So steht es in dem ärztlichen Attest, das eine 35-jährige Kinderpflegerin vorlegte. Die Frau hatte Strafanzeige gestellt, weil ihr Ex-Freund sie entführt und drei Tage lang brutal misshandelt habe. Am Mittwoch musste sich der 27-Jährige dafür vor dem Amtsgericht verantworten.

Unstrittig ist, dass der Angeklagte die Frau mit Gewalt aus der Wohnung eines Freundes gezerrt und in sein Auto „gepackt“ hatte. Schon dabei soll sich die Frau Verletzungen zugezogen haben. Danach hielten sich die beiden drei Tage lang in der Mülheimer Wohnung des ehemaligen BWL-Studenten auf. Was sich dort abspielte, konnte allerdings nicht geklärt werden.

Die 35-Jährige behauptete, dass sie immer wieder mit einer Wasserwaage aus Holz geschlagen worden sei. Außerdem habe der Angeklagte sie gewürgt: „Ich habe zweimal das Bewusstsein verloren.“ Die Beziehung sei zu diesem Zeitpunkt längst beendet gewesen. Bereits mehrfach sei es im Vorfeld zu Handgreiflichkeiten gekommen. Der 27-Jährige war auch bereits zweimal wegen Bedrohung und Beleidigung verurteilt worden, nachdem er bei der Schwester und der Vermieterin seiner Ex auftauchte.

Der Angeklagte bestritt die Misshandlungen. Vielmehr habe man die drei Tage wie ein „ganz normales Paar“ verbracht. Zwischendurch sei sogar ein Nachbar zu Besuch gewesen. Der will nichts von den Verletzungen bemerkt haben.

Das Gericht sah in den Zeugenaussagen „erhebliche Widersprüche“. Verurteilt wurde der 27-Jährige darum am Ende nur wegen der Entführung. Dafür bekam er sechs Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss er dem Opfer 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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