Stadt will Familie aus dem Haus klagen

Gerd Hager soll 64 000 Euro für seine Mutter zahlen. Gericht muss über Zwangsversteigerung entscheiden.

Düsseldorf. Weil die Rente für Wilhelmine Hager nicht ausreicht, muss die Stadt für die Betreuung der 92-Jährigen in einem Ratinger Altenheim zuschießen. Inzwischen sind rund 94 000 Euro zusammengekommen. Das Geld will sich das Sozialamt nun wiederholen — vom Sohn der Rentnerin. Darum soll das Haus von Gerd Hager (61) zwangsversteigert werden. Hauptbetroffene: Hagers Ehefrau Marita (52), die an Multipler Sklerose leidet und das Haus behindertengerecht ausgebaut hat. Das Zivilgericht muss nun entscheiden, ob die Familie ihr Eigenheim behalten darf.

Nach dem Tod des Vaters hatte Wilhelmine Hager ihrem Sohn 2003 das Haus geschenkt, als Ersatz für den Teil des Pflichterbes, das ihm zugestanden hätte. „Das ist nicht die Villa protzig“, so Rechtsanwalt Kurt Biron. Zwar steht das Einfamilienhaus auf einem 837 Quadratmeter großen Grundstück an den Straße „Unter den Erlen“ im noblen Angermund. Doch den Grund und Boden hat die Familie von der katholischen Kirchengemeinde nur für 99 Jahre gepachtet.

Außerdem handelt es sich nicht um eine Villengegend. „Das Siedlungshaus wurde in den 50er Jahren von meinem Vater gebaut“, erzählt der Rohrkontrolleur, der seine schwer kranke Frau gemeinsam mit dem Sohn pflegt. Für Marita Hager wäre es eine Katastrophe, wenn es zu der Zwangsversteigerung kommt, denn die Rollstuhlfahrerin ist auf den behindertengerechten Ausbau des Hauses angewiesen.

Fraglich ist, ob sich eine Versteigerung für die Stadt überhaupt rechnen würde. Denn wenn Sohn und Ehemann die MS-Kranke nicht mehr pflegen würden, könnte das bis zu 5000 Euro weitere Kosten im Monat verursachen. Auch die müssten zum großen Teil vom Sozialamt übernommen werden.

Außerdem ist unklar, ob es wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist, das Gebäude ohne Grundstück zu versteigern. Denn dann könnte die Kirche den Erbpachtvertrag (zurzeit zahlt die Familie nur 55 Euro im Jahr an die Gemeinde) kündigen und das Grundstück verkaufen.

Das Zivilgericht will nun einen unabhängigen Sachverständigen einschalten. Er soll feststellen, wie viel das Haus überhaupt wert ist, wenn das Grundstück nur gepachtet ist und ob eine Zwangsversteigerung von der Kirche als Eigentümer sogar verhindert werden könnte. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.

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