Stadt erlaubt Internetverweise am Grab
Die so genannten QR-Codes verweisen zum Beispiel auf Texte über Verstorbene oder Trauerseiten. Kosten: 400 Euro.
Düsseldorf. Man kennt sie von Bahn-Tickets und aus der Werbung — die grafischen Codes, die aussehen wie ein Labyrinth, sind längst allgegenwärtig. Nun sind die kleinen Pixelquadrate, QR-Codes genannt, auch auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet erlaubt. „Wir genehmigen ab sofort auf Antragstellung den QR-Code auf allen Grabstätten“, sagt Doris Törkel, Leiterin des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes.
Längst wollte die Stadt Grabsteine mit Internetverbindung zulassen, vorab musste jedoch unbedingt geklärt werden, wer für den Inhalt der Informationen über den Toten verantwortlich ist, erklärt Törkel. Es sei ja vorstellbar, dass eine mit dem QR-Code verlinkte Webseite politische Botschaften oder Anzüglichkeiten enthalte, Inhalte könnten zudem verändert werden und seien daher unkontrollierbar.
Eine Handlungsempfehlung des Deutschen Städtetages zum Umgang mit dem QR-Code hat die Einführung des Grabsteins mit Internetzugang nun ermöglicht: „Da die Inhalte vom Ersteller des QR-Codes festgelegt und geändert werden können, ist eine Einflussnahme auf den Inhalt durch die Friedhofsverwaltung nicht möglich“, zitiert Törkel aus der Empfehlung des Städtetags.
Folglich sei der Grabnutzungsberechtigte für die gesamte Nutzungszeit von 30 Jahren für die Inhalte verantwortlich.
Das Pixelmuster am Grab — es kann Besuchern in Zukunft zeigen, dass da noch mehr ist, als nur der Name der Verstorbenen und die Daten ihrer Geburt und ihres Todes. Wer sein Mobilgerät auf einen Grabstein-Code richtet, bekommt Infos über den Verstorbenen: „Entweder es erscheint ein Text oder ein Wikipedia-Eintrag oder eine eigens eingerichtete Trauerseite mit Bildern, einem Gedenkbuch oder Gedichten“, erklärt Jörg Deter, Abteilungsleiter für Friedhöfe und Krematorien.