Tierhaltung Stadt Düsseldorf erinnert an Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Düsseldorf · Seit zwei Jahren gibt es das Gesetz in der Landeshauptstadt. Bisher haben es jedoch nur wenige Tierhalter beachtet.

Wer eine Freigänger-Katze hat, muss sie laut Stadt kastrieren und registrieren lassen. Bisher haben das nur wenige getan.

Wer eine Freigänger-Katze hat, muss sie laut Stadt kastrieren und registrieren lassen. Bisher haben das nur wenige getan.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Seit zwei Jahren gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen in Düsseldorf. Sie soll die Population eindämmen und so Katzen vor Krankheiten und Verletzungen schützen, die durch Revierkämpfe verursacht werden. Wie die Stadt mitteilt, haben sich bisher nur sehr wenige Katzenhalter gemeldet und ihre Katzen kastrieren und registrieren lassen. Um auf die Kastrationspflicht aufmerksam zu machen und nachhaltig über den Sinn und Zweck zu informieren, hat das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf ein Faltblatt herausgegeben.

Die Gründe, warum viele ihrer Pflicht als Tierhalter von Freigänger-Katzen nicht nachkommen, sind vielfältig. Doch für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb laut Stadt in erster Linie Stress. Denn die unkastrierten Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so beispielsweise Gefahr, überfahren zu werden. "Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Damit jedoch die Katzenpopulation erfolgreich und nachhaltig eingedämmt werden kann, muss die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen strikt eingehalten werden", betont der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz, Klaus Meyer.

Katzenhalter müssen Freigänger-Katzen eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung, kennzeichnen lassen. Katzen müssen außerdem in einem vom Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf geführten Register eingetragen werden. Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in Düsseldorf kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Das Amt für Verbraucherschutz wird im Rahmen seiner grundsätzlichen Aufgabe im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigänger-Katze kastriert und registriert ist.

Letztendlich leidet nicht nur die einzelne Katze, sondern alle Tiere sind potentiell betroffen. Mit einem Anstieg der Katzenpopulation steigt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere - und die Population ist in Düsseldorf seit Jahren auf einem hohen Niveau. Katzen können im Jahr zwei Mal bis zu sieben Junge bekommen. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden.

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