Gericht Frau mit Stab in den Po gepikt: Student wegen „Spaß“ an Karneval vor Gericht

Düsseldorf · Ein als Dompteur verkleideter Student hatte einer jungen Frau mit einem Stab zwei Mal in den Po gepikt. Der Richter sah aber keine sexuelle Motivation.

 Jan M. mit seinem Anwalt Lars Horst im Düssedorfer Amtsgericht.

Jan M. mit seinem Anwalt Lars Horst im Düssedorfer Amtsgericht.

Foto: Barbara Kirchner

Die „#MeeToo“-Debatte ist auch im Düsseldorfer Karneval angekommen. Vor dem Amtsgericht landete ein verkleideter Dompteur, der einer fremden Altstadtbesucherin (25) mit seinem Dressurstab in den Hintern pikste. Ist das erlaubt? Oder ist das eine sexuelle Belästigung? Der Richter entschied: „Es fehlt die sexuelle Motivation.“ Und deshalb erging ein Freispruch.

Wirtschaftsstudent Jan M. (24/Namen geändert) stand mit seiner Clique und auch seiner Freundin am Karnevals-Sonntag in der Altstadt an einem Bierstand. Zweimal soll er einer völlig fremden Frau mit dem Dompteur-Stab in den Po gepikst haben. Er selbst behauptet, sie habe ihn angestoßen, und er habe nur warnen wollen, aufzupassen.

Doch das kam bei Jennifer B. ganz anders an. „Ich stand da mit Freunden in der Gruppe, als ich einen Stoß an meinem Gesäß spürte.“ Sie drehte sich um und herrschte den Verursacher an: „He, was soll das?“ Sie hatte das Gefühl, dass der Dompteur auf sich aufmerksam machen wollte, weil er sie mit seinen Freund verkuppeln wollte.

Als Jan M. dann das zweite Mal zu pikste, schaltete sich ein Freund aus der Clique von Jennifer B. ein. Die beiden Männer bekamen sich in die Wolle. Jennifer B. vor Gericht: „Alles über meinen Kopf hinweg. Das war erniedrigend, ich war wütend.“ Deshalb zeigte sie Jan M. bei der Polizei an. Der beteuerte, dass er keine sexuelle Absicht gehabt habe – zumal auch seine Freundin gleich neben ihm stand.

Weil die sexuelle Ausrichtung der Pikserei aber nicht nachweisbar war, sprach der Richter den Angeklagten frei. Aber er meinte auch: „Das gehörte sich nicht, war distanzlos und einfach unmöglich.“ Der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung (§184i) sei aber nur eindeutig erfüllt beim sogenannten Grapschen.

Jennifer B. kommentierte das Urteil: „Ich habe das verstanden. Aber ich wünschte mir, dass meine Gefühle, also die des Opfers, mehr berücksichtig werden würden.“

Hans-Peter Suchand, Sprecher des Comitee Carneval, erklärt dazu: „Auch wenn die Hemmschwellen mit Alkohol sinken, darf das keine Entschuldigung sein.“ Er plädiert dafür „die Ehre und Gefühle anderer zu respektieren und nicht zu verletzen.“ BK

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