Skurriler Prozess: Hirschgeweih auf dem Richtertisch

Jäger sollte 7000 Euro für den Abschuss des Tieres in Vorpommermann zahlen. Wildtier-Stiftung setzt sich durch.

Skurriler Prozess: Hirschgeweih auf dem Richtertisch
Foto: si

Es war kein Pferd, das auf dem Flur des Landgerichtes stand. Aber immerhin die Überbleibsel eines prächtigen Hirsches. Stolze 7,7 Kilogramm schwer ist das Geweih des Sechzehn-Enders, der von einem Düsseldorfer Jäger in Vorpommern erlegt wurde. Doch der hielt sich nicht an den Vertrag mit der Deutschen Wildtier Stiftung. 7000 Euro sollte der 68-Jährige für den Abschuss des Hirsches zahlen, weigerte sich aber. Die Stiftung reichte Klage ein.

Der Jäger, der im Versicherungsgewerbe tätig ist, hatte sich das kapitale Tier zum Abschuss reservieren lassen. „Das ist ein ganz normaler Vorgang“, sagt Rechtsanwalt Florian Asche, der selbst im Vorstand der Wildtier-Stiftung aktiv ist. Die bewirtschaftet zahlreiche Reviere und kümmert sich unter anderem darum, dass bedrohte Tierarten geschützt werden. Der etwa zwölf- bis dreizehnjährige Hirsch hatte allerdings das Alter erreicht, in dem er abgeschossen werden sollte.

„Das hätte auch einer unserer Jäger machen können“, sagt Asche. Doch es gibt Jäger, die ihre Trophäe unbedingt selbst erlegen wollen und dafür Geld bezahlen. Behalten dürfen sie das Geweih — das Fleisch und die Abschussprämie gehören der Stiftung. Klare Regeln gibt es, was der Jäger auf den Tisch legen muss: „Das wird nach dem Gewicht des Geweihs berechnet. Im Fall des 7,7 Kilo schweren Tieres waren es 7000 Euro.t“ Natürlich konnte vorher man nur grob schätzen, was der Sechszehn-Ender auf dem Kopf trägt. Nachdem das Tier erlegt war, wollte der Düsseldorfer die Summe aber nicht mehr zahlen.

Verhandlungen der beiden Parteien scheiterten zunächst. Die Wildtierstiftung weigerte sich, den Abschuss über eine Spendenquittung abzurechnen. Die Richterin machte allerdings in der Verhandlung sofort klar, wohin der Hase in Sachen Hirsch läuft: Der Jäger muss sich an den Vertrag halten und zahlen. Die Stiftung gewährte bei dem Vergleich fünf Prozent Nachlass. Dafür kostet das Jagdabenteuer mit Anwalts- und Gerichtskosten nun rund 10 000 Euro. Halali!

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