Showdown im Wehrhahn-Prozess in Düsseldorf
Am Dienstag soll die Staatsanwaltschaft mit den Plädoyers beginnen. Der Angeklagte ist weiter auf freiem Fuß.
Düsseldorf. Wenn es in einem Prozess um zwölffachen versuchten Mord geht und der Angeklagte sich auf freiem Fuß befindet, ist das ein deutliches Zeichen. Genau das ist die Situation im Prozess um den Bombenanschlag Am Wehrhahn, bevor am Dienstag vor dem Landgericht die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen soll. Für die Kammer um den Vorsitzenden Richter Rainer Drees ist Ralf S. nicht mehr dringend tatverdächtig. Bereits Mitte Mai war der 51-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Zeugenaussagen „nicht hinreichend belastbar“ gewesen seien.
Wie geht es jetzt weiter? Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Das heißt, es werden voraussichtlich keine weiteren Zeugen mehr gehört. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger stellen am Dienstag noch neue Anträge, nachdem der Prozess zwei Wochen Pause hatte. Die Verteidiger hatten bereits angekündigt, dass sie keine weiteren Zeugen hören möchten.
Kann der Prozess noch eine Wende nehmen? Wenn auf den bisher vorliegenden Aussagen und Fakten ein Urteil gefällt wird, ist Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück in einer schwierigen Situation. Für ihn ist Ralf S. aufgrund der Indizienlage eindeutig überführt. Bisher konnte er das Gericht davon aber nicht überzeugen. Auch seine spät präsentierten neuen Zeugen änderten daran nichts. Die Ex-Ehefrau des Angeklagten, die lange nicht aussagen wollte, hatte kaum Neues mitzuteilen. Und der ehemalige Mithäftling aus Krefeld, dem Ralf S. angeblich den Anschlag gestanden hatte, verweigerte die Aussage, obwohl Beugehaft angeordnet wurde. Ob er das Gericht mit einem leidenschaftlichen Plädoyer noch umstimmt, ist fraglich.