Sex in der Mordnacht — ist das ein Beweis der Unschuld?

Experte für Sexualstrafrecht hält die Argumentation für fragwürdig. Urologisches Gutachten könnte helfen.

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt davon, dass Thomas S. seine Ex-Freundin Susanne Lucan umgebracht hat. Ziel der Verteidigung ist es, entlastende Beweise einzubringen. Dazu gehörte auch die Aussage der Ehefrau des Angeklagten. Die hatte berichtet, dass Thomas S. in der Nacht, als Susanne Lucan getötet wurde, noch bei ihr war. Das Paar hatte Sex. Wie die 41-Jährige erklärte, sei Thomas S. impotent, wenn er nervös ist. Ein Beweis für seine Unschuld?

Rüdiger Spormann, Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Sexual-Strafrecht, hält diese Argumentation für fragwürdig: „Letztlich ist es eine Definition, was Sex eigentlich ist. Ein Nachweis für die Unschuld des Angeklagten ist dies sicher nicht.“

Er verweist auf den Fall eines 72-jährigen Rentners, der gerade in dieser Woche abgeschlossen wurde. Der Mann hatte sich über Jahre an seiner Stiefenkelin vergangen: „Er war angeblich nach einer Prostata-Erkrankung schon seit 20 Jahren impotent.“ Doch die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass es fünf verschiedene Stufen der Impotenz gibt. Letztendlich wurde der Rentner zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ganz ausschließen will Spormann allerdings auch nicht, dass die Aussage seiner Ehefrau entlastend für Thomas S. sein könnte: „Das ist aber keine juristische Frage, sondern eine medizinische.“ Dafür müsse vermutlich ein urologisches Gutachten erstellt werden.

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