Düsseldorf Schwiegervater verlangte 30.000 Euro: Freispruch im Streit ums Brautgeld

Eine Erpressung war nicht nachzuweisen. Der Vater der 19-Jährigen verlangte von seinem angehenden Schwiegersohn die Finanzierung der Hochzeit.

Wegen räuberischer Erpressung saß ein 36-Jähriger am Montag auf der Anklagebank, weil er mit Vehemenz versucht haben soll, seinem Schwiegersohn in spe 30.000 Euro abzunehmen.

Wegen räuberischer Erpressung saß ein 36-Jähriger am Montag auf der Anklagebank, weil er mit Vehemenz versucht haben soll, seinem Schwiegersohn in spe 30.000 Euro abzunehmen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Es war ein Liebespaar, das in verschiedenen Welten lebte. Der 19-Jährige macht eine Ausbildung und ist nebenbei Model für ein angesagtes Düsseldorfer Mode-Label. Seine gleichaltrige Freundin kommt aus einer Roma und Sinti-Familie, in der strenge Regeln herrschen. Nachdem das Paar zusammen geschlafen hatte, war für den Vater der 19-Jährigen klar, dass auch geheiratet wird. Wegen räuberischer Erpressung saß der 36-Jährige am Montag auf der Anklagebank, weil er mit Vehemenz versucht haben soll, seinem Schwiegersohn in spe 30.000 Euro abzunehmen.

Der Vater räumte ein, dass man über das Geld gesprochen habe. Es sei in seiner Familie üblich, dass der Bräutigam die Hochzeit bezahle. Außerdem habe man Geld für einen Makler gebraucht, der eine Wohnung für das Paar suchen sollte. Da es sich um eine große Familie handele, seien 30.000 Euro auch angemessen gewesen.

Bei der Polizei hatte der 19-Jährige angegeben, dass der Vater seiner Freundin ihm massiv gedroht habe und ihm beide Beine brechen wollte. Am Montag erklärte er, dass dem Paar die Probleme durchaus bewusst waren. Eine Woche lang wohnten die beiden in einem Hotel. Es habe dann eine Aussprache mit der Familie gegeben. Der junge Mann räumte außerdem ein, er habe gedacht, auf seinem Sparkonto seien 17.000 Euro, es waren aber nur 1700 Euro. Das Geld holte er zusammen mit dem Vater seiner Freundin ab.

Die 19-Jährige sagte aus, dass sie sehr enttäuscht von dem Auszubildenden ist: „Ich durfte nie mit in seine Wohnung kommen.“ Angeblich wegen der pflegebedürftigen Mutter. Nach dem Ende der Beziehung sei sie zu ihrem Onkel nach Frankreich gefahren, mit den 1700 Euro: „Das Geld habe ich ausgegeben.“

Der Amtsrichter stellte nach den Zeugenaussagen fest, dass sich eine Erpressung nur schwer nachweisen lasse. Zumal der 19-Jährige 500 Euro zurück bekommen hat. So endete der Prozess mit einem Freispruch für den Vater — und einem unglücklichen Liebespaar.

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