Schüleraustausch zum Armee-Stützpunkt

Gericht: Aufenthalt auf Militärbasis ist zumutbar.

Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler auch dann zumutbar, wenn sie auf einer US-Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts gestern erklärt. Der Klage einer Familie aus Bayern stellte er damit kaum Erfolg in Aussicht. Die hatte den geplanten einjährigen Schüleraustausch ihres 16-jährigen Sohnes storniert, als sie erfuhr, dass die Gastfamilie auf der US-Basis Fairchild im Bundesstaat Washington lebt. Die Eltern hatten 13 300 Euro an einen Düsseldorfer Studienreiseveranstalter überwiesen und 7200 Euro nach der Stornierung zurückbekommen. Nun streitet die Familie sich mit dem Anbieter des Auslandsaufenthalts um 6600 Euro.

Vereinbart war, dass die Gastfamilie eine „Familie mittlerer Art und Güte“ sein sollte. Das Gericht wies darauf hin, dass aus der Tatsache, dass die Gasteltern auf einer Militärbasis leben, nicht das Gegenteil geschlossen werden könne. Maßgeblich seien die konkreten Lebensumstände. Die Kläger hätten nicht schlüssig vorgetragen, warum es sich bei der Gastfamilie um keine Durchschnittsfamilie handele, wie es vereinbart gewesen sei, so die Richter. Der Anwalt der Familie argumentierte, der Schüler wäre wegen der Sicherheitsvorschriften auf der Basis isoliert gewesen. Freunde hätten ihn nicht ohne Weiteres besuchen können. Bis 1990 sei die Basis ein Atomwaffenstützpunkt gewesen. Zudem soll dort das Grundwasser mit Umweltgiften belastet sein. Entschieden werden soll am 18. Dezember. dpa

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