Gericht Prozess um Sex-Angriff in der Disko

27-Jährige hatte behauptet, in den Rudas Studios vergewaltigt worden zu sein. Doch am Ende reichten die Beweise nicht.

Symbolbild

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Mit einem Polizeieinsatz endete die Party in den Rudas Studios im August vergangenen Jahres. Völlig aufgelöst trafen die Beamten in der Hafen-Diskothek eine 27-Jährige an, die erklärte, sie sei gerade vergewaltigt worden. Ein 35-jähriger Gast soll die Frau in einen bereits geschlossenen Bereich gezogen und dort vergewaltigt haben. Am Dienstag musste sich der Mann vor dem Amtsgericht verantworten.

Wie die Freundin des mutmaßlichen Opfers berichtete, sei man im Laufe des Abends von zwei Männern angetanzt worden, darunter auch der Angeklagte. „Sie haben uns gefragt, ob wir etwas trinken möchten. Die Antwort war ein klares Nein“, berichtete die 32-Jährige. Dann habe man die beiden Männer aus den Augen verloren.

Die junge Frau lief weinend
in die Damen-Toilette

Bis die Rudas Studios gegen sechs Uhr morgens schlossen. Da habe man den 35-Jährigen in der Nähe des Ausgangs wieder gesehen. Während die Freundin noch schnell zur Toilette ging, habe die 27-Jährige draußen gewartet. Etwa zwei bis drei Minuten später sei sie weinend ebenfalls in die Toilette gekommen und habe immer wieder gesagt: „Ich bin vergewaltigt worden.“ Wie die Zeugin erklärte, habe sie ihre Freundin noch nie in einem solchen Zustand erlebt.

Nach Aussagen der 27-Jährigen sei sie von dem Angeklagten in das zu dem Zeitpunkt bereits geschlossene Studio 2 gezogen worden, in dem sich eine Couch befindet. Dort habe der 35-Jährige sie sexuell missbraucht. Allerdings konnte sich die Frau in ihrer Aussage an einige Detail des Abends nichts mehr erinnern. Zum Beispiel daran, ob sie den 35-Jährigen vorher geküsst hatte oder nicht.

Mehrere Stunden nahm sich der Amtsrichter Zeit, um die verschiedenen Zeugen zu hören. Doch es gab einige Widersprüche, die bis zuletzt unklar blieben. Vor allem, weil sich auch das mutmaßliche Opfer an einige Einzelheiten nicht mehr erinnern konnte und unklare Aussagen machte.

Das reichte in dem Strafverfahren nicht für eine Verurteilung des Mannes. Darum wurde der 35-Jährige, der die Tat bestritten hatte, am Ende freigesprochen.

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