Gericht Rotlicht-Prozess: Lange Haft für Wollersheim-Partner

Düsseldorf. Im Prozess um systematischen Raub und Betrug an Kunden der Bordelle an der Rethelstraße ist ein Urteil gefallen: Thomas M., Partner des bundesweit bekannten Düsseldorfer Rotlicht-Königs Bert Wollersheim, muss für lange Zeit in Haft.

Unser Symbolbild zeigt Prostituierte in einem nordrhein-westfälischen Bordell, aufgenommen 2012. Zu jenem Zeitpunkt liefen bereits die Betrugs-Ermittlungen rund um die Vorgänge in den Clubs an der Rethelstraße.

Unser Symbolbild zeigt Prostituierte in einem nordrhein-westfälischen Bordell, aufgenommen 2012. Zu jenem Zeitpunkt liefen bereits die Betrugs-Ermittlungen rund um die Vorgänge in den Clubs an der Rethelstraße.

Foto: Oliver Berg

Das Gericht verurteilte ihn am Freitagmorgen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und einem Monat wegen gefährlicher Körperverletzung und bandenmäßig betriebenen, gewerbsmäßigen Betrugs.

Gericht: Rotlicht-Prozess: Lange Haft für Wollersheim-Partner
Foto: Caroline Seidel/dpa

In den Bordellen an der Rethelstraße waren Freier über längere Zeiträume hinweg systematisch mit Drogen und Alkohol k.o. gesetzt und danach ausgeraubt worden. Die Stadt hatte im Nachgang zu den Vorwürfen vier Etablissements geschlossen.

Das Urteil begründeten die Richter damit, dass Thomas M. als "Inhaber der Organisationshoheit" in den Häusern für die Täter und deren Taten verantwortlich sei. Die Staatsanwaltschaft hatte für den damaligen Eigentümer der Bordelle neun Jahre und einen Monat Haft beantragt, seine Verteidiger einen Freispruch. Ein mitangeklagter Komplize wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Die Haftbefehle gegen beide Männer wurden aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Ex-Rotlicht-Boss Zeugenbeeinflussung vor. Er habe aus der Untersuchungshaft heraus Zeugen zu Falschaussagen angestiftet und ein Millionenvermögen beiseite geschafft. Ermittler hatten aus dem Gefängnis geschmuggelte Briefe sichergestellt, in denen der 52-Jährige Mittelsmänner anwies, Zeugen zu kontaktieren, damit sie vor Gericht ihre Aussagen abschwächen. Die Verteidiger des Hauptangeklagten hatten einen Freispruch beantragt.

Im vergangenen Oktober war bereits ein ehemaliger Bordell-Mitarbeiter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren gegen fünf weitere Angeklagte war abgetrennt worden. Eine Bardame wurde freigesprochen. Der Strafprozess hatte am 1. Juli 2013 begonnen. Seither waren rund 200 Zeugen vernommen worden.

Um die Stammkunden nicht zu verprellen, waren offenbar gezielt weit gereiste Freier wie etwa Messebesucher aus Übersee ausgewählt worden. Zeitweise hatte die Polizei eine Telefon-Hotline geschaltet, unter der sich Bordell-Besucher melden konnten, die den Verdacht hatten, betäubt worden zu sein. si/dpa

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