Politik Rheinbad-Tumulte: Jugendamt will sich um die Störer kümmern

Düsseldorf · Bädergesellschaft hat die Namen der Jugendlichen weitergegeben. An dem Verfahren gibt es auch Kritik.

 Nachdem das Bad zweimal geräumt werden musste, wurde ein Sicherheitsdienst beauftragt.

Nachdem das Bad zweimal geräumt werden musste, wurde ein Sicherheitsdienst beauftragt.

Foto: dpa/David Young

Dreimal wurde in diesem Sommer das Rheinbad geräumt, weil es zu tumultartigen Zuständen gekommen war. Das machte bundesweite Schlagzeilen. Vor allem, weil bei dem dritten Einsatz die Polizei offenbar ohne Not alarmiert wurde. Nach dem Ende der Badesaison sollen die Vorfälle nun aufgearbeitet werden. Das Jugendamt soll sich um die Störer kümmern, die im Rheinbad Hausverbote bekommen haben. Das teilte Jugendamtsleiter Johannes Horn am Dienstag auf Anfrage der CDU im Jugendhilfeausschuss mit. Die Daten der Jugendlichen hat die städtische Bädergesellschaft dem Jugendamt zur Verfügung gestellt. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge hält das für rechtswidrig.

Wie Horn erklärte, gebe es seit Jahren eine sehr gute Kooperation zwischen dem Jugendamt und der städtischen Bädergesellschaft, unter anderem bei Ferienmaßnahmen. Deshalb habe man darum gebeten, die der Namen der Störer nach den Vorfällen im Rheinbad zu bekommen. Das sei inzwischen erfolgt. Einen Teil der Randalierer kannte man bei der Stadt allerdings schon, unter anderem aus der Jugendhilfe in Strafverfahren und Erziehungsmaßnahmen. Diese Personen wolle man jetzt ansprechen. Unter anderem sollen Angebote zur Deeskalation angeboten und auch umgesetzt werden.

Jugendamt soll auf Abruf
personelle Hilfe leisten

Daneben richtet sich der Fokus auf das nächste Jahr. Das Jugendamt prüft, ob Konzepte aus anderen Kommunen wie „Cool am Pool“ aus Berlin auch für Düsseldorf umgesetzt werden können. Die ersten Treffen mit den Badbetreibern haben bereits stattgefunden. Außerdem soll das Jugendamt auf Abruf „personelle Unterstützung“ leisten, wenn es zu Problemen in den Freibädern kommt. Dazu stehen – so Horn – Fachkräfte mit einem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Im Rahmen der Ausbildungsinitiative 2020 soll es bei dem Beruf „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ ebenfalls eine engere Zusammenarbeit geben.

Außerdem ging es darum, ob es möglich ist, die Angebote in den Freibädern weiter zu entwickeln, um den Freizeitwert zu erhöhen. Unter anderem durch Familientage am Wochenende oder spezielle Angebote für Jugendliche. Nach dem Ende der Badesaison will die Bädergesellschaft zusammen mit dem Sportamt Ideen für das nächste Jahr entwickeln.

Rechtsanwalt hält Weitergabe
der Daten für rechtswidrig

Kritik an der Aufarbeitung der Vorfälle kommt von dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge. Er hält die Weitergabe der Daten von der Bädergesellschaft an das Jugendamt für rechtswidrig: „Wenn nichtöffentliche Stellen personenbezogene Daten an eine Behörde übermitteln wollen, brauchen sie hierfür eine Rechtsgrundlage. Möglich ist eine Übermittlung beispielsweise zur Abwehr von Gefahren oder zur Verfolgung von Straftaten. Das Jugendamt ist aber weder zur Abwehr von Gefahren zuständig, noch wird den Betroffenen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht. Die Übermittlung diente offenbar auch nicht dem Zweck, eine Strafverfolgung zu ermöglichen.“

Er hält dieses Verfahren für einen Verstoß gegen den Datenschutz und hat nach eigenen Angaben bereits die NRW-Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet. Sie soll den Vorgang überprüfen.

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