Raucherclubs vor dem Aus: Jetzt greift die Stadt durch

Die Stadt verteilt ab Mittwoch Briefe an alle Wirte. Erst wird informiert, dann kontrolliert.

Düsseldorf. In den Raucherclubs werden die Aschenbecher abgeräumt. Endgültig. Einige Wochen nachdem das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, dass Kneipen und Gaststätten keine Raucherclubs beherbergen dürfen, macht die Stadt jetzt Ernst. Bisher hatten sich die meisten betroffenen Wirte in Düsseldorf nicht um den Richterspruch geschert. Doch Wegsehen hilft nicht mehr. Zeit für die letzte Zigarette.

Erst informieren, dann kontrollieren, das ist die Marschroute von Ordnungsdezernent Stephan Keller. Bereits vorige Woche wurden Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbands bei einem persönlichen Gespräch auf das Kommende vorbereitet, auch die IHK ist eingeweiht. Ab Mittwoch bekommen nach und nach alle Wirte, die einen so genannten Raucherclub betreiben — die Rede ist von mehreren hundert —, einen Schrieb von der Stadt ausgehändigt. Mitarbeiter des OSD werden sie bei ihren Kontrollgängen überreichen.

Stephan Keller geht davon aus, dass der schriftliche Hinweis reicht, um die Wirte zum Einlenken zu bewegen. Eine Karenzzeit gibt es nicht: „Wir erwarten, dass das sofort umgesetzt wird.“ Die ersten Betriebe in der Altstadt hätten auf Hinweis der Dehoga die Raucherclub-Schilder bereits entfernt. Geschieht das nicht freiwillig, legt die Stadt einen Gang zu. Erste Eskalationsstufe: ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro. Zweite Stufe: eine Untersagungsverfügung, deren Nichteinhaltung dazu führen kann, dass der Wirt seine gaststättenrechtliche Erlaubnis — also seine Lizenz — verliert. Es ist Schluss mit lustig.

Kontrollieren wird der OSD im Rahmen seiner regulären Streifen, aber auch Beschwerden werden entgegen genommen (siehe Info-Kasten). Keller ist sich sicher: „Zusätzliche Kontrollen werden nicht nötig sein.“

Doch auch wenn die Raucherclubs weg sind, zwei Refugien bleiben den Tabakfreunden noch: die so genannten Ein-Raumkneipen (unter 75 Quadratmeter Fläche, kein Verkauf von zubereiteten Speisen) sowie Lokale mit eigenem Raucherraum.

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