Prozess Raab-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 10 Monate auf Bewährung

Düsseldorf. Im Prozess gegen den ehemaligen Chef der Unikliniken, Professor Wolfgang Raab, wird am Dienstag ein Urteil erwartet. Am Freitag forderte die Staatsanwaltschaft für Raab zehn Monate Haft auf Bewährung wegen besonders schwerer Untreue.

Der ehemalige Chef der Uniklinik (r.) mit seinem Verteidiger.

Der ehemalige Chef der Uniklinik (r.) mit seinem Verteidiger.

Foto: dpa

Der 63 Jahre alte Professor soll während seiner Amtszeit als Ärztlicher Direktor in den Räumen der Uniklinik eine Zahnarztpraxis als Privatambulanz betrieben haben. Darin soll ein Arzt, der aus Mitteln der Universität bezahlt wurde, tatsächlich für den Direktor gearbeitet haben. Dem droht nun wegen schwerer Untreue Gefängnis.

Er habe die Behandlung von 1400 Patienten privat abgerechnet, obwohl er dazu nicht berechtigt gewesen sei, heißt es in der Anklage. Der Umsatz der über mehrere Jahre betriebenen Praxis habe zwischen 2006 und 2011 rund 2,2 Millionen Euro betragen. Die Eigenleistung des Professors habe bei gerade einmal 0,1 Prozent gelegen.

Den Schaden beziffert die Anklage auf 350 000 Euro: Das ist das Gehalt, dass der Zahnarzt von der Universität bezogen hatte. Die Führung der Privatambulanz sei dem Aufsichtsrat bekannt gewesen, sagte der Verteidiger. Es sei auch klar gewesen, dass Raab neben seinem Job als Krisenmanager des Klinikums, der 70 bis 80 Stunden die Woche beansprucht habe, nicht noch privat Patienten habe behandeln können. Dafür sei eine Vertretung notwendig und zulässig gewesen.

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