Gericht Prozess um Säureattacke auf Gerichtsvollzieher

Düsseldorf · 51-Jährige konnte erst vom SEK überwältigt werden. Sie wehrte sich gegen die Räumung ihrer Wohnung.

 Die 51-Jährige wurde nach dem SEK-Einsatz an der Further Straße abgeführt. Sie soll in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Die 51-Jährige wurde nach dem SEK-Einsatz an der Further Straße abgeführt. Sie soll in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Foto: Nicole Gehring

Erst durch einen SEK-Einsatz konnte im April eine 51-jährige überwältigt werden, die sich mit allen Mitteln gegen die Räumung ihrer Wohnung gewehrt hatte. Zuvor hatte sie den Gerichtsvollzieher und zwei Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Salzsäure angegriffen und anschließend mehrere Polizisten mit einer Pistole bedroht. Seit Dienstag sitzt die Frau auf der Anklagebank des Landgerichts. Sie soll in die Psychiatrie eingewiesen werden. Die 51-Jährige schwieg zunächst zu den Vorwürfen.

Der Angriff sei praktisch
aus dem Nichts erfolgt

Um 8.40 Uhr morgens hatte der 45 Jahre alte Obergerichtsvollzieher an der Wohnung geklingelt, um die Räumung durchzusetzen. Er kannte die Frau schon vorher. Als niemand öffnete, begann der Schlüsseldienst damit, die Tür zu öffnen. „Aus dem Nichts“ sei dann die 51-Jährige erschienen und habe den Gerichtsvollzieher und seine Begleiter mit 30-prozentiger Salzsäure angegriffen. Wie der Staatsanwalt erklärte, sei es nur nicht zu bleibenden Schäden gekommen, weil die ätzende Flüssigkeit sofort von der Haut abgewischt wurde. Der Obergerichtsvollzieher trug eine leichte Verätzung im Gesicht davon, die aber schnell verheilt war.

Polizeibeamte wurde mit
einer Pistole bedroht

Wenig später versuchten dann mehrere Polizeibeamte, die 51-Jährige zu beruhigen. Die wurden von der Frau angeblich mit einer Pistole bedroht, die sich später als Schreckschusswaffe herausstellte. Auch der Einsatz wurde dann zunächst abgebrochen, das Sondereinsatzkommando rückte zur Further Straße aus. Den Spezialkräften gelang es schließlich gegen 11 Uhr, die 51-Jährige zu überwältigen.

Wie es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft hieß,  habe die 51-Jährige zur Tatzeit unter paranoider Schizophrenie gelitten. Es sei davon auszugehen, dass von ihr auch in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit droht. Darum soll die Frau dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Die 51-Jährige äußerte sich am ersten Verhandlungstag noch nicht zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger scheiterte allerdings mit dem Antrag, die Öffentlichkeit aus dem Verfahren auszuschließen. Er kündigte an, dass seine Mandantin vermutlich am nächsten Verhandlungstag eine Aussage machen werde.

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