Terrorismus Prozess um Rizin-Bombenbau: Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Der vorsitzende Richter weigerte sich, den Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten auszutauschen. Für den Senat ist das aber kein Anzeichen von Befangenheit.

 Dem hauptangeklagten und seiner Ehefrau drohen in dem Prozess bis zu je 15 Jahre Haft.

Dem hauptangeklagten und seiner Ehefrau drohen in dem Prozess bis zu je 15 Jahre Haft.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Im Prozess um den Bau einer Bombe mit dem Gift Rizin hat das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Jan van Lessen abgelehnt. Das sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Mittwoch auf Anfrage. Der Senat habe über das Ablehnungsgesuch ohne Beteiligung des Vorsitzenden entschieden.

Die Wahlverteidiger des Hauptangeklagten hatten den 70-seitigen Antrag gestellt, weil das Gericht sich geweigert hatte, den Pflichtverteidiger auszuwechseln. Ihr Mandant lehne den Anwalt ab und habe seit einem Jahr keinen Kontakt zu ihm, hatten die Wahlverteidiger argumentiert. Aus der Entscheidung, am Pflichtverteidiger festzuhalten, sei keine Befangenheit ablesbar, befand der Staatsschutzsenat.

Ein 30 Jahre alter Tunesier und seine 43-jährige deutsche Ehefrau sollen 2018 einen islamistischen Anschlag mit dem hochgiftigen Rizin vorbereitet haben. Der Zugriff der Polizei nach dem Tipp eines ausländischen Geheimdienstes beendete die Vorbereitungen. Die Terrorgruppe Islamischer Staat soll das Paar zu dem Anschlag ermuntert haben.

Beiden Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft. Der Rizin-Anschlag hätte laut Gutachten bis zu 100 Todesopfer gefordert. Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts statt.

(dpa)
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