Prozess um Riesen-Party im Hotel

Auch der singende Papagei „Jacko“ trat auf. 2157 Euro sind offen.

Prozess um Riesen-Party im Hotel
Foto: dpa

Zum 75. Geburtstag ließ es ein Düsseldorfer Mediziner so richtig krachen. Er feierte im Maritim Hotel und beauftragte eine Künstleragentur, ein dem Ehrentag angemessenes Programm zusammen zu stellen. Die gab sich redlich Mühe. Neben einer Live-Band gab es zwei so genannte Special Guests: „Jacko“, den singenden Papagei, der durch das Supertalent berühmt wurde, und Alicia, die bei der Show „Voice of Germany“ für Furore sorgte. Doch der Arzt war am Ende unzufrieden, es gab Streit um die Rechnung. Der setzte sich gestern vor dem Amtsgericht fort. Denn die Agentur fordert noch 2157 Euro, die angeblich offen sind.

Ein Jahr zuvor war der Doktor auf die Party eines Kollegen eingeladen und war begeistert. „Ich wollte genau das gleiche Programm haben“, erklärte er gestern. Doch die Sängerin, die dem Arzt für sein Geburtstagsständchen am liebsten gewesen wäre, war an dem Abend schon für einen anderen Auftritt gebucht. Trotzdem einigte er sich mit der Künstleragentur. Allerdings: Das ging alles per Handschlag, weil man sich kannte.

„Wir haben uns damals auf einen Betrag von 10 950 Euro geeinigt. Die beiden Special Guests haben wir umsonst dazu gegeben. Als Entgegenkommen“, behauptete der Chef der Agentur. Doch am Ende war der Mediziner unzufrieden. Er habe ein Showprogramm gewollt und nicht so viel Musik und Tanz.

Weil der Abend unerfreulich endete, habe man noch einen Nachlass auf den Preis gegeben. Bezahlen sollte das Geburtstagskind schließlich knapp über 11 000 Euro. Doch einen Teil davon soll er der Agentur bis heute schulden. Der Arzt wiederum fühlt sich über den Leisten gezogen. Dass die Mehrwertsteuer extra bezahlt werden soll, sei nicht vereinbart worden.

Da keine ordentliche Rechnung vorliegt, tat sich die Amtsrichterin schwer. Sie schlug eine gütliche Einigung vor. 900 Euro sollte der Doktor zahlen, um einen Schlussstrich zu ziehen. Doch der wollte höchsten für einen guten Zweck spenden. Darum muss die Richterin nun entscheiden.

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