Düsseldorf Prozess um Rheinbahn-Fest mit boxendem Känguru

Bandleader Peter Weisheit fordert 37 500 Euro für die Vermittlung. Keine gütliche Einigung.

Düsseldorf: Prozess um Rheinbahn-Fest mit boxendem Känguru
Foto: Wittek/dpa

Düsseldorf. Noch nie hat ein Mitarbeiter-Fest der Rheinbahn für solche Schlagzeilen gesorgt. Als im September vergangenen Jahres ein boxendes Känguru auftrat, wurde das von vielen der Besucher nicht als amüsant, sondern als geschmacklos empfunden. Nun hat die Veranstaltung auch noch ein juristisches Nachspiel.

Vor dem Landgericht klagt der Bekannte Bandleader Peter Weisheit, der auch eine Künstleragentur betreibt, gegen das Swissotel Düsseldorf-Neuss. Er hatte das Rheinbahn-Fest dorthin vermittelt, wartet aber immer noch auf das Honorar.

Angeblich war das Swissotel schon seit Jahren daran interessiert, das Mitarbeiter-Fest auszurichten. Im vergangenen Jahr stand das Hotel in Konkurrenz mit dem Stahlwerk. Weisheit sei dann von dem Swissotel-Chef darum gebeten worden, seine guten Kontakte zur Rheinbahn zu nutzen. Dafür sei ihm zugesagt worden, seine „Bemühungen angemessen zu honorieren“. Tatsächlich gelang es dem Bandleader auch, die Rheinbahn von den Vorzügen des Swissotels zu überzeugen.

Doch nach der Veranstaltung hagelte es nicht nur bundesweit negative Schlagzeilen wegen des boxenden Kängurus — Weisheit wartete auch auf die angeblich versprochene Vermittlungsgebühr. Allerdings: Es wurde damals kein Vertrag gemacht. Auch über konkrete Summen ist nicht gesprochen worden.

Vor dem Zivilgericht fordert Weisheit jetzt 37 500 Euro vom Swissotel. Wie sein Rechtsanwalt erklärte, gehe man davon aus, dass bei dem Mitarbeiter-Fest rund 600 000 Euro Umsatz gemacht worden sind. Mit einer Umsatzbeteiligung von fünf Prozent liege man damit am unteren Rand des üblichen Kurses.

Das Swissotel lehnte eine gütliche Einigung ab, weil es keinerlei schriftliche Vereinbarung gebe. Am 8. Dezember wird das Gericht entscheiden, ob auch Rheinbahn-Mitarbeiter als Zeugen gehört werden sollen. Peter Weisheit selbst wollte den Prozess nicht kommentieren: „Das Verfahren hat nichts mit der Künstlervermittlung zu tun.“

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