Prozess um Fehlgeburt nach Tritten in den Bauch

Die 39-jährige Chefin eines Wellness-Studios soll eine Masseurin mit Schlägen und Tritten traktiert haben. Gericht verurteilt zu Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung .

Düsseldorf. In dem Wellness-Studio, in dem die 26-Jährige Natalia K. gearbeitet hat, war es angeblich üblich, dass die Chefin Mitarbeiter trat und ohrfeigte. "Das war zum Teil aus Spaß", sagte die gelernte Friseurin, die sich zur Masseurin hatte ausbilden lassen. Doch am 18. Mai 2005 soll die Chefin Samira C. (39) zu weit gegangen sein.

Nach einem Streit mit der Angestellten K. soll die Chefin dieser nicht nur Ohrfeigen verpasst, sondern auch so hart in den Unterleib getreten haben, dass sie eine Fehlgeburt in der achten Schwangerschaftswoche erlitt. Wegen Körperverletzung stand Samira C. am Mittwoch vor Gericht.

Bis zuletzt bestritt die 39-jährige Angeklagte, dass sie die jüngere Frau geschlagen oder getreten hat. Allerdings habe sie Streit mit K. gehabt. "Aber als Chefin brauche ich sie nicht zu schlagen, wenn ich sie loswerden möchte. Ich kann sie doch einfach entlassen", sagte die Angeklagte.

Laut der 26-jährigen K. soll sich ein Streit entzündet haben, als sie sich mit Verweis auf eine zurückliegende Operation weigerte, eine stark übergewichtige Kundin zu massieren. Nachdem sich die Frauen zunächst nur angeschrien hatten, soll die Chefin die Masseurin in einen separaten Raum gejagt und sie dort geschlagen und getreten haben.

Der Richter hielt die Aussage des Opfers für glaubwürdig und verurteilte Samira C. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Wäre die Schwangerschaft bekannt gewesen, wäre es eine gefährliche Körperverletzung gewesen.

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