Prozess: Streit um Weihnachtsfeier bei Brauerei Schumacher

Amtsgericht sieht Patt-Situation beim Streit um die angeblich bezahlte Rechnung bei der Hausbrauerei Schumacher.

Prozess: Streit um Weihnachtsfeier bei Brauerei Schumacher
Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Das war alles andere als eine schöne Bescherung für Artur Gerke, den Chef des Trödelmarktes am Aachener Platz. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes muss er 1767,60 Euro an die Hausbrauerei Schumacher überweisen. Für eine Weihnachtsfeier, die er angeblich längst bezahlt hat. Das Gericht sah allerdings nach den Zeugenaussagen eine Patt-Situation. Letztendlich hätte Gerke nachweisen müssen, dass er direkt nach der Feier bezahlt hatte. Und diese Bestätigung hatte er sich nicht geben lassen.

Im Dezember vergangen Jahres hatte Gerke seine Mitarbeiter in die Hausbrauerei eingeladen, um den Jahresausklang zu feiern. Bereits zum dritten Mal. Wie der Trödelmarkt-Chef versicherte, habe er die Rechnung unmittelbar danach in bar bezahlt. Trotzdem schickte Schumacher ihm zwei Wochen später noch einmal eine Rechnung über die 1767,60 Euro. Gerke weigerte sich, die Brauerei zog vor Gericht.

Nachdem eine gütliche Einigung scheiterte, wurden Zeugen gehört. Gerkes Ehefrau, eine Mitarbeiterin und der Platzmeister des Trödelmarktes bestätigten, dass dem Köbes Geld übergeben worden ist. Es soll sich um mehrere große Scheine gehandelt haben. Außerdem hatte die Ehefrau gesehen, dass Gerke daheim einen Stapel Scheine vorgezählt hatte.

Der Kellner allerdings blieb dabei, dass er nur 20 Euro Trinkgeld bekommen habe und fühlte sich zu Unrecht verdächtigt. Da er sich auch noch vereidigen ließ, konnte das Gericht seine Aussage nicht widerlegen. Aufgrund der Patt-Situation sah man sich zu einer Entscheidung für eine Seite nicht in der Lage. Darum wurde formal entschieden: Weil ein Zahlungsbeleg nicht vorliegt, verlor Gerke den Prozess. Eine Berufung wurde zugelassen.

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