Prozess Prozess in Düsseldorf: Rettungswagenfahrer baut schweren Unfall

Düsseldorf · Ein 27-Jähriger soll unter ungewöhnlichen Umständen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs gewesen sein. Am 2. Januar muss er sich vor Gericht verantworten.

Nur in Notfällen dürfen Rettungswagenfahrer das Blaulicht und das Martinshorn einschalten. Ein 27-jähriger Sanitäter, der zum Dienst bei einem Schützenumzug eingeteilt war, soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu spät dran gewesen sein – und wollte die Zeit offenbar wieder herausholen. Dabei verursachte er einen schweren Unfall. Am ersten Werktag des neuen Jahres (2. Januar) muss er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht verantworten.

Am 24. Juni gegen 11.58 Uhr war der Angeklagte mit dem Rettungswagen unterwegs. Mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 70 Kilometern pro Stunde sei er mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn in die Kreuzung Auf‘m Hennekamp/Mecumstraße in Bilk eingefahren. Dabei krachte er mit einem anderen Auto zusammen, das eigentlich Vorfahrt hatte. Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde das gegnerische Fahrzeug etwa 25 Meter zur Seite geschleudert. Der Autofahrer wurde durch den Unfall erheblich verletzt: Er erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Brustwirbelkörperfraktur sowie Quetschungen am Kopf und an den Ellenbogen. Für das Auto wurde ein Totalschaden festgestellt.

Eine der Strafen: Führerschein eingezogen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte genau wusste, unter welchen Voraussetzungen er die Sonderrechte seines Rettungswagens benutzen darf. Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Besucher des Schützenfestes habe zu keiner Zeit bestanden. Auf diesen Umstand hatte es auch keinen Einfluss, dass der Sanitätsdienst mit Verspätung begonnen hätte.

Das Amtsgericht hatte den 27-Jährigen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Außerdem hatte es angeordnet, dass der Führerschein des Mannes eingezogen wird. Hinzu kam eine Sperre von zwölf Monaten. Dagegen hat der Rettungssanitäter Einspruch eingelegt.

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