NRW Bewährungsstrafe für Kioskbesitzer

Düsseldorf · Es gibt viele legale Hanfprodukte. Aber nicht alle dürfen frei verkauft werden. Das brachte einen Büdchenbesitzer vor Gericht.

 Wegen illegalen Handels mit CBD-Produkten wurde ein Kioskbesetzer zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Wegen illegalen Handels mit CBD-Produkten wurde ein Kioskbesetzer zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Hanfprodukte, die keine berauschende Wirkung haben, gelten aktuell als Verkaufsschlager, zählen auch an Büdchen und in Stehcafés zum Standardangebot. Nebenwirkungen durch den Gebrauch von sogenanntem CBD-Hanf (Abkürzung für „Cannabidiol“) sind nicht bekannt. Allerdings können die Risiken und Nebenwirkungen für Kiosk-Betreiber erheblich sein. Das hat ein 27-jähriger Büdchen-Besitzer aus Eller jetzt vorm Amtsgericht erfahren. Wegen illegalen Handels mit CBD-Produkten wurde er zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.