Düsseldorf Prozess: Hundebiss mit schlimmen Folgen

Jogger gibt nach Kampfhund-Attacke seinen Sport auf. Frauchen muss 1000 Euro zahlen.

Düsseldorf: Prozess: Hundebiss mit schlimmen Folgen
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Düsseldorf. Für einen Marathon trainierte Franz-Josef T. im März vor zwei Jahren auf seiner Haustrecke in Wittlaer. Auf einem einsamen Feldweg bemerkte er von weitem drei spielende große Hunde, die nicht angeleint waren. Augenblicke später hatte sich ein großer weißer Hund in seinem Unterarm verbissen. Ein Dogo Argentino, der in Nordrhein-Westfalen auf der Rasseliste steht und in seiner Heimat zur Großwildjagd eingesetzt wird. Von den Folgen hat sich der 57-Jährige bis heute nicht erholt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich die 33 Jahre alte Hundebesitzerin am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Krankenpflegerin hatte Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 1000 Euro eingelegt.

Wie die Frau schilderte, habe ihr Vierbeiner mit zwei anderen Hunden gespielt. Weil er sich kurz zuvor in einem Gebüsch verfangen hatte, nahm die 33-Jährige ihm kurz den Maulkorb ab. Völlig überraschend sei dann der Jogger aufgetaucht: „So hat mein Hund noch nie reagiert.“ Die Krankenpflegerin sorgte dafür, dass der erheblich verletzte Mann ins Krankenhaus gefahren wurde, entschuldigte sich und brachte ihm ein paar Tage später auch noch einen Geschenkkorb vorbei.

Als „nahezu vorbildlich“ lobte der 57-Jährige das Verhalten der Angeklagten nach dem Biss. Doch die Folgen der Verletzung sind gravierend: „Ich kann meinen rechten Arm nicht mehr voll belasten.“ Außerdem hatte Franz-Josef T. Albträume und konnte nicht mehr schlafen. Psychologische Betreuung brachte keine Besserung. Als Folge der Übermüdung verlor der Mann seinen Job im Sportmarketing. Auch das Joggen hat Franz-Josef T. inzwischen aufgegeben, weil er sich aus Angst vor Hunden nicht mehr auf Feldwege oder an den Rhein traut. Die Versicherung der Frau sei zudem „hundsmiserabel“ gewesen. Der Streit ist immer noch nicht beigelegt. Am Ende nahm die Krankenpflegerin ihren Einspruch zurück.

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